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Leistungssteigerung

T
Tschoi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns werden die wöchentlich zu verbrauchenden Nettoarbeitsstunden nach Umsatz berechnet. Darf der Arbeitgeber hier ohne Zustimmung des BR an der Schraube drehen? Wir hatten z.B bei 46 TSD Umsatz 181 Nettoarbeitsstunden, jetzt sind es nur noch 175 Stunden. Was kann man dagegen tun, denn es herscht große Missstimmung im Betrieb?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

19.10.2014 um 12:27 Uhr

Was sind bitte "wöchentlich zu verbrauchende Nettoarbeitsstunden"?

G
gironimo

19.10.2014 um 12:36 Uhr

Der BR ist auf jedem Fall in der Mitbestoimmung.

Entweder (wenn es allein um Zeit geht) bei der Mitbestimmung der Arbeitszeitverteilung; wenn es damit verbunden um Geld geht bei der Mitbestimmung bei Entgeltgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG); wenn es um Leistungsbewertung Zielerreichung usw. geht bei der Mitbestimmung über Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG).

Vielleicht schilderst Du einmal genauer, was und wie bei Euch läuft.

Zu bedenken ist vielleicht auch, dass sich im Grundsatz ein Arbeitsverhältnis über Tätigkeit / Zeit definiert und nicht über Menge / Zeit.

T
Tschoi

20.10.2014 um 09:54 Uhr

Ganz einfach, wir müssen einfach mehr Leisten in unserer Arbeitszeit. Wenn Du für eine Arbeit in der Woche z.B. 200 Arbeitsstunden zur Verfügung hast und dann nur noch 190, dann fehlen dir 10 Arbeitsstunden um die gleiche arbeit zu erledigen. D. h. alle Kollegen müssen mehr Leisten (nicht Std. arbeiten oder so) um die 10 Std die der Arbeitgeber weggenommen hat auszugleichen.

H
Hoppel

20.10.2014 um 13:46 Uhr

@Tschoi

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Falls ja, sollte auch der umgehend tätig werden.

Als BR solltet Ihr Euch nicht von dieser einen betriebswirtschaftlichen Kennzahl blenden lassen, zumal "Umsatz pro MA" längst nicht in allen Unternehmen eine konkrete Aussage bzgl. der Wertschöpfung erlaubt.

Ich kann Umsatzmillionär sein, aber wenn damit Fremdkosten von 999.999 Euro einher gehen, bin ich doch nur ein ganz armes kleines Licht ...

Wie ist es um Euren Sachverstand im BR bestellt? Wisst Ihr, an welchen Stellschrauben gedreht werden kann?

P
Pjöööng

20.10.2014 um 17:14 Uhr

Mir ist noch nicht klar, was passiert, wenn die "wöchentlich zu verbrauchenden Nettoarbeitsstunden" überschritten werden. Der Arbeitsgeber hat sich über die Arbeitsverträge verpflichtet, eine bestimmte Menge Arbeit zu vergeben und auch zu vergüten. Wenn er jetzt den pro Arbeitsstunde zu erzielenden Umsatz erhöht, setzt er alleine davon noch kein einziges Stück mehr ab. Bei gleichbleibendem Umsatz würde er dann also weniger Stunden abnehmen wollen, wodurch er die Arbeitsverträge nicht mehr erfüllen würde...

Gleicher Umsatz bei 175 Stunden satt 181 Stunden? Das würde einer 3 1/2 %igen Erhöhung entsprechen. In welchem Zeitraum? Um wieviel sind in diesem Zeitraum die Löhne und die Produktpreise gesteigen?

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