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BRV Abmachungen mit dem AG

L
Lillyput
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Mitglieder. Muss etwas weiter ausholen um zu meiner eigentliche frage zu kommen. Eine gute bekannte und auch selber br-mitglied hat mir eine fast schon unfassbare geschichte erzählt. Sie glaubt nämlich, dass ihr brv abmachungen mit dem ag macht. Sie hat mich nun gefragt was sie machen soll. Ich habe ihr geraten, sie solle sich mit einem weiteren br-mitglied eine sitzung anstreben und dieses thema zur sprache bringen und gegebenenfalls einen neuen brv wählen. Denn ich glaube das vertrauen in den brv ist schon ganz schön verloren gegangen.

Das ist schon starker tobak. Doch nun zu meiner frage.

Sollte es sich bewahrheiten, dass der brv ohne zustimmung des gremiums abmachungen getätigt hat, kann man regressansprüche geltend machen?

Vielen dank für eure antworten

1.02507

Community-Antworten (7)

M
Moreno

17.10.2014 um 22:24 Uhr

Glauben heißt nicht wissen....was für Abmachungen? ....Regress ? was für ein Schaden soll denn entstanden sein?

G
gironimo

18.10.2014 um 10:34 Uhr

Trotzdem - so etwas passiert wohl öfter als man denkt.

Also zur Rede stellen und hinterfragen. Hat der BRV mit dem AG eine Vereinbarung getroffen, zu der es keine Beschlusslage gibt, ist jedes BR-Mitglied berechtigt, diesen Sachverhalt dem AG mitzuteilen. Aber das ist natürlich keine all zu schöne Situation. Darum: Besser ist, man bringt den BRV durch Überzeugung auf die richtige Spur. Hilft das nicht - kann in der Tat nur ein Wechsel Besserung bringen.

S
Schwalbennest

18.10.2014 um 16:16 Uhr

„kann man regressansprüche geltend machen?“ Ja, kann man.

Sollte durch ein unberechtigtes Handeln des BRV, einem anderen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, so kann dieser auch in Regress genommen werden.

Zwar nicht als Betriebsrat, obwohl hierüber ja noch höchstrichterlich gestritten wird, wohl aber als einzelnes BRM, dass hier sein Amt dazu missbraucht hat, Absprachen zum Nachteil anderer zu treffen, ohne hierzu vom Gremium befugt worden zu sein.

P
paula

18.10.2014 um 23:51 Uhr

da muss es erst mal einen Schaden geben. Und die Konstellationen in denen Schadensersatz diskutiert werden sind zumeist ganz anders gelagert

S
Schwalbennest

19.10.2014 um 19:42 Uhr

Dass erst ein Schaden entstehen muss, dürfte ja selbstverständlich sein. Ohne Schaden kein Schadenersatz.

Die Konstellationen können natürlich auch von Vielfälltiger Natur sein. Eine davon kann durchaus auch ein BRM treffen. Das kann im Innenverhältnis AG – AN von arbeitsrechtlicher und wird im Verhältnis von AN zu AN, von zivilrechtlicher Natur sein.

H
Hartmut

19.10.2014 um 20:12 Uhr

Die Antwort auf paula ist zu kurz gesprungen, Schwalbennest. Denn die Frage von Lillyput war ja aus ihrer (seiner?) Sicht gestellt, ob man regressansprüche geltend machen kann.

Das scheitert schon alleine an der besonderen Rechtsnatur des Betriebsrats, der ja gar nicht geschäftsfähig ist. Er wirkt nur im Betrieb, und auch nur im Rahmen des BetrVG. Aber das mal beiseite. Dann müsste ja dem restlichen Gremium ein Schadensersatz zustehen dafür, dass der BRV eine 'Abmachung' (was immer das sein soll) mit dem AG gemacht hat.

Wie hoch soll denn dieser Schaden sein? Verletzter Stolz? Macht in Euro wieviel genau?

Lillyput, mein Rat: Vergesst mal die Euros. Konzentriert Euch auf den BRV und versucht einen '23er'.

S
Schwalbennest

19.10.2014 um 21:31 Uhr

Sorry Hartmut! Du springst jetzt nicht nur zu weit, sondern auch kreuz und quer.

Dass auch durch nicht gedeckelte Handlungen eines BRM, ein Schaden gegenüber Dritten entstehen kann, dürfte eigentlich unstrittig sein. Um Stolz dürfte es in der Regel da dann auch nicht gehen.

Auch geht es hier nicht vordergründig um den BR, sondern nur um die Handlungen eines BRM. Ob dieses jetzt der BRV oder ein normales BRM ist, dürfte nicht von belang sein.

Und höre bitte mit der wiederholt angezweifelten Geschäftsfähigkeit eines BR auf. Das ist schlichter Unsinn.

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