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Ist der neue BR an Abmachungen des alten BR mit dem Management gebunden ( keine Betriebsvereinbarung)

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TomZTomZ
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runden,

ist der neue BR an Abmachungen des alten BR mit dem Management gebunden ( keine Betriebsvereinbarung) wenn er nicht mit der Absprache einverstanden ist ? In diesem Fall geht es um die Einführung eines MBO Programms (Führen durch Zielvereinbarung) , das sich in der Testphase befindet. Der alte BR hat Management bis September Zeit gegeben um gewisse Änderungen vorzunehmen, der neue BR lehnt aber überwiegend die Einführung dieses Programms ab.

Vielen Dank für die Beantwortung

mfg TomTom

97609

Community-Antworten (9)

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Vannelle

26.05.2010 um 12:02 Uhr

Ihr Seid da ja in der Mitbestimmung und wenn der alte BR das in einer Sitzung behandelt hat und per Beschluß dafür war müßt Ihr Euch auch daran halten. Sollte es nur mündliche Absprachen geben nicht.

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Immie

26.05.2010 um 12:18 Uhr

@Vanelle Ach... alles was ein alter BR irgendwann einmal beschlossen hat, ist in Stein gemeißelt?

@TomZTomZ Wenn ihr eine andere Sicht der Dinge habt, macht einen neuen Beschluss. Für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber könnte es zuträglich sein, dies mit ihm persönlich zu diskutieren und ihm direkt einen neuen Entwurf zu unterbreiten.

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Vannelle

26.05.2010 um 13:31 Uhr

@immie Nein natürlich nicht. Man kann per neuen Beschluß was altes aufheben. Bei uns hat es sich mit den Jahren so eingebürgert das man ehemalige Beschlüsse des alten Gremiums (sofern nicht total unerträglich) in Ruhe lässt. So kann zwischen BR und AG eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen und beide Seiten wissen woran sie sind. Aber wie gesagt so ist das bei uns und wir haben auch noch nie das große Problem gehabt wie in anderen Betrieben, das die neuen BR`s komplett in eine andere Richtung tendierten.

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Immie

26.05.2010 um 13:48 Uhr

@Vannelle Deine erste Antwort las sich ganz anders. Vielleicht solltest du bei deiner Antwort 155488 auch so einen rasanten Sinneswandel vollziehen.

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Vannelle

26.05.2010 um 15:52 Uhr

@Immie Das kannste vergessen die Antwort 155488 steht und Du hast eine merkwürdige Art

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Lotte

26.05.2010 um 17:12 Uhr

TomZTomZ, ob ein neuer BR einen Beschluss aufheben kann ist primär davon abhängig, ob dieser schon Außenwirkung erlangt hat und dann sekundär ob der AG im ersten Fall zustimmt, dass der BR erneut über z. B. das MBO Programm befindet.

Wenn die Bedingungen des alten BR verschriftlicht, beschlossen und dem AG bekannt sind, sehe ich für Euch hier wenig Möglichkeiten. Zumindest ohne Zustimmung durch den AG.

P
Petrus

26.05.2010 um 18:03 Uhr

@Tom: Wenn es, wie Du schreibst zum Thema "Führen durch Zielvereinbarung" bislang keine Betriebsvereinbarung gibt, dann solltet ihr eine einfordern.

@Lotte Bestehende Betriebsvereinbarungen, Regelungsabsprachen, etc. kann man kündigen. Zwar gelten diese -wie hier- im Falle der zwingenden Mitbestimmung zunächst weiter, bis eine andere Regelung getroffen ist (§77(6) BetrVG). Aber für den Fall, dass sich der ArbGeb weigert, konstruktiv zu verhandeln, hat der Gesetzgeber ja den §87(2) vorgesehen...

L
Lotte

26.05.2010 um 19:39 Uhr

Petrus, Du hattest aber gelesen, dass ich mir nur auf "Beschluss" bezog? Allerdings könnte eine BV durchaus ein Weg sein, einen Beschluss außer Kraft zu setzen, wenn man es geschickt anfasst...;-)

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Immie

26.05.2010 um 22:01 Uhr

Es ist eine Testphase... bis September...eine Abmachung...was auch immer damit gemeint ist... da kann man über alles Verhandeln...

@Vannelle Und das ist gut so:-)

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