ein MA scheidet zum 31.12.2014 aus, hat aber noch Guthaben von 60 Std aus Gleitzeit. Der AG sagt, er könne die nicht nehmen, betriebliche Gründen stehen dagegen. Kann der MA sich die Gleizzeitstunden auszahlen lassen?? Wie wäre es bei Urlaubstagen? Wenn ich die nicht nehmen kann und ausscheide, bekomme ich die dann bezahlt??