W.A.F. LogoSeminare

Gleitzeit und Auscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

ein MA scheidet zum 31.12.2014 aus, hat aber noch Guthaben von 60 Std aus Gleitzeit. Der AG sagt, er könne die nicht nehmen, betriebliche Gründen stehen dagegen. Kann der MA sich die Gleizzeitstunden auszahlen lassen?? Wie wäre es bei Urlaubstagen? Wenn ich die nicht nehmen kann und ausscheide, bekomme ich die dann bezahlt??

79405

Community-Antworten (5)

M
Moreno

17.10.2014 um 14:11 Uhr

Natürlich steht ihm die Bezahlung zu wenn er bis zum Ausscheiden die Überstunden und den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht mehr weg bekommt.

H
Hoppel

17.10.2014 um 14:29 Uhr

@ lancelot

Wer hat denn entschieden, dass der Abbau des Gleitzeitguthabens aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis 31.12.2014 möglich ist??

Und wer hat entschieden, dass ein noch bestehender Urlaubsanspruch aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis 31.12.2014 gewährt werden kann?

N
Nubbel

17.10.2014 um 14:57 Uhr

der arbeitgeber hats entschieden.

würde ich mir schriftlich geben lassen

G
gironimo

17.10.2014 um 18:55 Uhr

.... und was sagt die BV Gleitzeit über diesen Fall? Läßt die dem AG freie Hand?

Im Zweifel wird das Zeitguthaben natürlich ausgezahlt.

L
Lancelot

17.10.2014 um 19:12 Uhr

Eine BV oder TV gibt es nicht, eben nur die allgemeinen Regeln. Aber klar ist, dass es sich hier um eine Schikane handelt, weil der MA zum Jahresende geht. Aus steuerrechtlichen Gründen will der MA keine Auszahlung der Stunden. Aber was soll man machen??Aber was soll man

Ihre Antwort