Erstellt am 17.10.2014 um 12:11 Uhr von moreno
Natürlich steht ihm die Bezahlung zu wenn er bis zum Ausscheiden die Überstunden und den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht mehr weg bekommt.
Erstellt am 17.10.2014 um 12:29 Uhr von Hoppel
@ lancelot
Wer hat denn entschieden, dass der Abbau des Gleitzeitguthabens aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis 31.12.2014 möglich ist??
Und wer hat entschieden, dass ein noch bestehender Urlaubsanspruch aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis 31.12.2014 gewährt werden kann?
Erstellt am 17.10.2014 um 12:57 Uhr von Nubbel
der arbeitgeber hats entschieden.
würde ich mir schriftlich geben lassen
Erstellt am 17.10.2014 um 16:55 Uhr von gironimo
.... und was sagt die BV Gleitzeit über diesen Fall? Läßt die dem AG freie Hand?
Im Zweifel wird das Zeitguthaben natürlich ausgezahlt.
Erstellt am 17.10.2014 um 17:12 Uhr von lancelot
Eine BV oder TV gibt es nicht, eben nur die allgemeinen Regeln. Aber klar ist, dass es sich hier um eine Schikane handelt, weil der MA zum Jahresende geht. Aus steuerrechtlichen Gründen will der MA keine Auszahlung der Stunden. Aber was soll man machen??Aber was soll man