Gleitzeit und Auscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
ein MA scheidet zum 31.12.2014 aus, hat aber noch Guthaben von 60 Std aus Gleitzeit. Der AG sagt, er könne die nicht nehmen, betriebliche Gründen stehen dagegen. Kann der MA sich die Gleizzeitstunden auszahlen lassen?? Wie wäre es bei Urlaubstagen? Wenn ich die nicht nehmen kann und ausscheide, bekomme ich die dann bezahlt??
Community-Antworten (5)
17.10.2014 um 14:11 Uhr
Natürlich steht ihm die Bezahlung zu wenn er bis zum Ausscheiden die Überstunden und den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht mehr weg bekommt.
17.10.2014 um 14:29 Uhr
@ lancelot
Wer hat denn entschieden, dass der Abbau des Gleitzeitguthabens aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis 31.12.2014 möglich ist??
Und wer hat entschieden, dass ein noch bestehender Urlaubsanspruch aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis 31.12.2014 gewährt werden kann?
17.10.2014 um 14:57 Uhr
der arbeitgeber hats entschieden.
würde ich mir schriftlich geben lassen
17.10.2014 um 18:55 Uhr
.... und was sagt die BV Gleitzeit über diesen Fall? Läßt die dem AG freie Hand?
Im Zweifel wird das Zeitguthaben natürlich ausgezahlt.
17.10.2014 um 19:12 Uhr
Eine BV oder TV gibt es nicht, eben nur die allgemeinen Regeln. Aber klar ist, dass es sich hier um eine Schikane handelt, weil der MA zum Jahresende geht. Aus steuerrechtlichen Gründen will der MA keine Auszahlung der Stunden. Aber was soll man machen??Aber was soll man
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