Erstellt am 17.10.2014 um 10:29 Uhr von Husmeester
Das ist die Aufgabe des Vorsitzenden .
Erstellt am 17.10.2014 um 10:38 Uhr von Castaneda
§ 26
Vorsitzender.
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Sobald der BRV davon weiß, sollte er natürlich den gesamten BR informieren.
Erstellt am 17.10.2014 um 17:04 Uhr von gironimo
Der BRV muss aber natürlich sein Wissen an alle BRs weitergeben. Die könnten dann zum Beispiel beschließen, den AG zur nächsten Sitzung einzuladen oder das nächste Monatsgespräch dazu nutzen, das Thema mit dem AG zu diskutieren.
>wahrscheinlich mit Lohn Einbußen<
erst einmal abwarten, was an Informationen alles auf den Tisch kommt, und über was zu verhanden ist. Ganz allgemein wären aber Lohneinbußen kein Verhandlungsthema für mich (siehe auch § 77 Abs. 3 BetrVG). Möge der AG den Weg der Änderungskündigung gehen.....