Erstellung der Wählerlisten null Reaktion der Personalleitung
Hallo zusammen wir haben gerade den wahlvorstand gewählt und hab nen Problem hab die pl dazu aufgefordert Auskünfte für die Wähler Liste zu erstellen und mir zu schicken naja jetzt ist die Frist rum und es Kam nix von der pl. Jetzt will ich ihn abmahnen und ihm eine Frist von 7 Tagen geben danach dann Arbeits Gericht welche Paragraphen kann ich da ver wenden ? § 199 oder §121 ?? Gibt's da irgend wo musterschreiben dazu
Danke im vorraus
Community-Antworten (5)
16.10.2014 um 23:58 Uhr
§ 119 meine ich nicht 199
17.10.2014 um 11:26 Uhr
Erst mal auf den 23 Abs. 3 verweisen. 119 wäre in dem Falle nicht angemessen.
17.10.2014 um 11:39 Uhr
was hältst du von ner flotten schulung?
17.10.2014 um 12:44 Uhr
@ mifione
Mal ganz abgesehen davon, dass die Einladenden zur Wahlversammlung die Wählerliste bereits hätten beim AG anfordern müssen und diese dem gewählten Wahlvorstand unverzüglich hätte übergeben werden müssen ...
solltet der WV den AG jetzt tatsächlich unter Fristsetzung auffordern, die Wählerliste schleunigst beizubringen. Eure 7 Tage Frist ist in diesem Fall o.k.. Bekommt Ihr die Liste nicht, kann beim zuständigen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
Anspruchsgrundlage (siehe auch LAG Hamm v. 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05):
Der Wahlvorstand hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Vorlage einer Liste aller im Betrieb xxx beschäftigten Mitarbeiter/-innen nach näherer Maßgabe des Beschlusstenors.
Dieser Anspruch folgt aus § 2 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz - WO.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WO hat der Wahlvorstand für jede Betriebsratswahl eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste) getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Hierzu hat der Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 WO dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bereits aus § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ergibt sich, dass der Wahlvorstand nach seiner Bestellung die Wahl unverzüglich einzuleiten hat. Dazu hat er unverzüglich die Wählerliste aufzustellen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Die Durchführung eines ordentlichen Beschlussverfahrens würde jedoch bis hin zur rechtskräftigen Entscheidung mindestens mehrere Monate andauern. Die Einleitung eines ordentlichen Beschlussverfahrens zur Vorlage einer Mitarbeiterliste zwecks Aufstellung der Wählerliste wäre damit mit der Verpflichtung des Wahlvorstandes, unverzüglich tätig zu werden, nicht mehr vereinbar. Aus diesem Grunde ist es auch allgemein anerkannt, dass die Vorlage einer Mitarbeiterliste zwecks Aufstellung der Wählerliste durch einstweilige Verfügung erzwingbar ist. "
Diesen Passus könntet Ihr ja ggf. mit Verweis auf das LAG Hamm in´s Schreiben reinkopieren.
18.10.2014 um 12:15 Uhr
Danke erst mal für eure Hilfe muss dazu sagen wir haben noch gar kein BR ist unsere erste Wahl sind relativ unerfahren ich les mir halt mein Wissen an von Verdi bekommen wir nur minimal Hilfe was ich negativ finde
Verwandte Themen
Änderungskündigungen rechtens? Bitte Hilfe!
ÄlterWir vom Betriebsrat eines Busunternehmens haben bei der Personalleitung einen Ausgleich von 4,33 Stunden monatl., der uns lt. Tarifvertrag zusteht, eingefordert. Dies hat uns nun die Personalleitung
Betriebliche Anrufe während Kurzarbeit /Rückwirkender Urlaubsabzug / Mehrstunden
ÄlterHallo zusammen, ich bin neu hier und habe 3 Fragen mit denen ich leider nicht weiter komme. Ich habe bereits versucht dies zu googeln aber bekomme so wirklich keine klare Antwort. Vorab: Ich arbeite
Zeitkonto auf Null wegen Kurzarbeit?
ÄlterGuten Morgen, unsere Firma möchte Kurzarbeit anmelden. Normalerweise wird das Zeitkonto des Verkaufsinnendienstes immer im März auf Null gestellt, da die Überstunden "mit dem Gehalt abgeglichen sin
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb
Wird da manipuliert?
ÄlterHallo zusammen! :-) Ich hoffe ihr könnt mir helfen ... Bei uns im Berieb wird in diesem Jahr zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt und ich habe langsam den Eindruck, das da nicht alles korrekt abläu