Erstellt am 16.10.2014 um 21:17 Uhr von gironimo
Das Gesetz sieht nun einmal vor, dass der BR gehört werden muss und dazu eine Woche Zeit hat. Da gibt es keine Diskussion. Der AG hätte sich ja früher entscheiden können und den BR früher anhören können. Da braucht die HR nicht Ihre Schläfrigkeit auf den BR abschieben.
An Deiner Stelle würde ich gegenüber dem TL auch diese Position vertreten.
Erstellt am 16.10.2014 um 21:32 Uhr von südwind
@gironimo. das hab ich auch getan und auch erklärt was für ein sinn dahinter ist. gibt es da aber nicht was das der hr solches gerede unterbinden kann ? und das die unterlagen nicht vollständig sind ?
Erstellt am 16.10.2014 um 21:35 Uhr von ganther
Wo bitte ist das Problem?
Erstellt am 16.10.2014 um 22:29 Uhr von Hoppel
@ südwind
Wann ist denn die Anhörung beim BR eingegangen?