Liebes Forum,

der Betriebsrat ist in einer Einigungsstellensitzung zum Thema Entgelt. Der Arbeitgeber fordert einen Regelung zur betrieblichen Sonderzahlung, da er die Zahlung ansonsten "ausfallen" lässt, sagt er. Er legt als Regelungsabrede folgenden Vorschlag vor (Kurzfassung):

1. Die Mitarbeiter werden nach den Kriterien ++, +, neutral, -, und -- beurteilt.
2. Der jeweilige Abteilungsleiter legt fest was dies für den jeweiligen Beschäftigten bedeutet.
3. Diese Regelung gilt bis der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine andere einvernehmliche Regelung getroffen hat, auch in den Folgejahren.

Ein Mitglied der Einigungsstelle sagt das er diesen Vorschlag nicht mit trägt, sondern nur, wenn genau geregelt ist, was bedeutet +, ++, o, -, - in Prozent zum Vorjahresniveau. Und das die Prozentzahlen einstellig sind. Wir haben dem AG untersagt, Beurteilungen oder Zielvereinbarungen durchzuführen, da es keine Regelungen mit dem BR hierzu gibt.

Ja es war schon spät und alle wollten nach Hause, aber der Vorsitzende unterschreibt die Regelung so wie sie der AG haben wollte. D. h. egal was für Vorzeichen, egal wieviel Geld und bis in alle Ewigkeit. Ihr könnt Euch vorstellen wie die Stimmung im Gremium ist.

Meine Frage nun ist, eigentlich darf der BRV nur Erklärungen im Rahmen der Beschlüsse des BR abgeben, und nicht wenn seiner Meinung nach der AG seine Drohung war macht und nichts zahlt. Was können wir machen, gegen diese Regelungsabrede?

mfg
Thunderelf