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Abschluss einer Regelungsabrede ohne BR-Beschluss

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thunderelf
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

der Betriebsrat ist in einer Einigungsstellensitzung zum Thema Entgelt. Der Arbeitgeber fordert einen Regelung zur betrieblichen Sonderzahlung, da er die Zahlung ansonsten "ausfallen" lässt, sagt er. Er legt als Regelungsabrede folgenden Vorschlag vor (Kurzfassung):

  1. Die Mitarbeiter werden nach den Kriterien ++, +, neutral, -, und -- beurteilt.
  2. Der jeweilige Abteilungsleiter legt fest was dies für den jeweiligen Beschäftigten bedeutet.
  3. Diese Regelung gilt bis der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine andere einvernehmliche Regelung getroffen hat, auch in den Folgejahren.

Ein Mitglied der Einigungsstelle sagt das er diesen Vorschlag nicht mit trägt, sondern nur, wenn genau geregelt ist, was bedeutet +, ++, o, -, - in Prozent zum Vorjahresniveau. Und das die Prozentzahlen einstellig sind. Wir haben dem AG untersagt, Beurteilungen oder Zielvereinbarungen durchzuführen, da es keine Regelungen mit dem BR hierzu gibt.

Ja es war schon spät und alle wollten nach Hause, aber der Vorsitzende unterschreibt die Regelung so wie sie der AG haben wollte. D. h. egal was für Vorzeichen, egal wieviel Geld und bis in alle Ewigkeit. Ihr könnt Euch vorstellen wie die Stimmung im Gremium ist.

Meine Frage nun ist, eigentlich darf der BRV nur Erklärungen im Rahmen der Beschlüsse des BR abgeben, und nicht wenn seiner Meinung nach der AG seine Drohung war macht und nichts zahlt. Was können wir machen, gegen diese Regelungsabrede?

mfg Thunderelf

1.304010

Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

30.01.2017 um 18:00 Uhr

Ist es hier zu einer Entscheidung der Einigungsstelle gekommen, oder wurde hier innerhalb des Einigungsstellenverfahrens eine Regelungsabrede unterzeichnet? Und wieso überhaupt eine Regelungsabrede und keine BV?

T
thunderelf

30.01.2017 um 18:28 Uhr

Der AG versuchte uns zu erpressen, mit der Drohung kein Geld zu zahlen. Es ist keine BV und auch kein Spruch der Einigungsstelle. Es sollte eigentlich eine Regelung sein damit der Boni dieses Jahr gezahlt werden kann. Nicht eine Regelung für alle Zeiten.

P
Pjöööng

30.01.2017 um 18:54 Uhr

Das ist für Außenstehende nicht verständlich, was dort unterzeichnet wurde.

Was ist denn aus der Einigungsstelle geworden? Existiert die noch?

T
thunderelf

30.01.2017 um 18:56 Uhr

Ja, die existiert noch.

G
gironimo

30.01.2017 um 19:12 Uhr

Ich gehe bei einem Spruch der Einigungsstelle von einer BV aus. Auch wenn Regelungsabrede drüber steht.

aber der Vorsitzende unterschreibt die Regelung< Ich nehme an, nicht der E-Stellenvorsitzende sondern der BRV - irgendwo nach der Sitzung der Einigungsstelle.

Wenn dann der Beschluss fehlt, ist die Einigung auch nichts wert. Der BR kann dem Arbeitgeber mitteilen, dass zu der Unterschrift des Vorsitzenden der notwendige Beschluss fehlt (siehe Voraussetzungen für die Gültigkeit einer BV im § 77 BetrVG).

Wenn die Stimmung im BR schlecht ist, kann ich das gut verstehen. Ist sie auch bei den Arbeitnehmern schlecht. Ihr habt sie doch eingehend über den Sachstand und die Haltung des Arbeitgebers informiert?

S
samira

30.01.2017 um 19:13 Uhr

Ist Euer BRV noch den Anforderungen gewachsen? Vielleicht ist ein Wechsel sinnvoll.

P
Pjöööng

31.01.2017 um 10:45 Uhr

gironimo,

Deine Worte ergeben keinen Sinn.! Wenn es sich tatsächlich (wie Du vermutest) um einen Spruch der Einigungsstelle handelt, dann hat der BRV da nichts mehr zu unterschreiben. Schon garnicht bedarf es eines Beschlusses des Betriebsrates damit der Spruch der Einigungsstelle wirksam wird.

K
Kölner

31.01.2017 um 11:18 Uhr

Diesen BRV würde ich (rechtlich möglich) einfach in den Regen stellen...

G
gironimo

31.01.2017 um 11:38 Uhr

Pjöööng nein - ich meinte, wenn die E-Stelle beendet ist (scheint hier ja nicht der Fall zu sein) wird es eine BV sein.

Die Unterschrift - so habe ich es verstanden - wurde zwischenzeitig geleistet und damit der Versuch, die E-Stelle aufs Abstellgleis zu schieben.

P
Pjöööng

31.01.2017 um 14:34 Uhr

Leider ist die Schilderung nur verwirrend.

Eines steht jedenfalls fest: Ohne Beschluss kann der BRV keine verbindlichen Erklärungen abgeben. Deshalb muss man nur einen neuen BRV wählen und dieser teilt dem Arbeitgeber mit, dass kein Beschluss vorliegt. Vermutlich weiß der Arbeitgeber das auch.

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