@gironimo
„Wir müssen uns nun nicht gleich beleidigen.“
Wer macht das? Bisher handelt es sich nur um Feststellungen.
Von Giro: „Aber -eines sei noch gesagt: Der AG geht vom BR-Mitglied aus. Also muss er zur beabsichtigten fristlosen K. den § 103 BetrVG anwenden. Und da ist Schweigen eben nicht Zustimmung. Wenn beim § 103 BetrVG der BR schweigt, sagt er im Grunde genommen damit, dass der AG Justitia den Fall zur vorab Entscheidung überlassen will.“
Jetzt enttäuscht Du mich aber.
Wenn ich Nein sage meine ich auch Nein und nicht, dass ich diese Entscheidung jemand anderem überlassen will.
Und wenn der AG von etwas Falschem ausgeht, ist das sein Problem. Das heißt aber nicht, dass es dadurch auch zu Recht wird, worauf sich dann der BR berufen könnte.
Wann Schweigen eine Zustimmung ist oder ein Nein, ist auch schon seit Längerem eindeutig geregelt. Falsche Annahmen eröffnen hier jedenfalls keine zusätzlichen Optionen.
Wie sollte das auch abgehen?
AG glaubt, es besteht Kündigungsschutz nach § 15 KSchG und §103 BetrVG. Was macht er, wenn der BR, der auch keine Ahnung hat, nicht zustimmt aber schweigt?
Da er glaubt, dass dieses ein NEIN ist, will er die fehlende Zustimmung ersetzen lassen und reicht mit entsprechender Begründung Klage ein. Was macht der Richter? Schaut ihn ganz groß an und sagt: „Nee mein lieber, die Klage ist unbegründet, da ein Kündigungsschutz nach §103 BetrVG nicht besteht, der ja die Voraussetzung einer Ersetzungsklage ist.
Und nu? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Also alles noch einmal von vorne.
Geht er aber bei und kündigt trotzt vermeintlich fehlender Zustimmung, reicht natürlich der Gekündigte eine Kündigungsschutzklage mit der Begründung ein, dass die Zustimmung des BR fehlt bzw. der BR durch Schweigen NEIN gesagt hat.
Was passiert jetzt?
Der Richter guckt genauso verdattert wie vorher beim AG und teilt dem Kläger dann einwenig mitleidend mit, dass auch diese Klage unbegründet ist, da ein Schutz nach §103 BetrVG nicht besteht und das Schweigen des BR als Zustimmung zu werten ist. Somit auch das Arbeitsverhältnis mit Zugang des Kündigungsschreibens geendet hat.
Wollt ihr das wirklich????????
@neuca „Danke, gironimo, so ist, denke ich auch, die Rechtslage bei einem BR-Mitglied.“
Ja natürlich! Aber nicht bei einem Ersatzmitglied, das bisher auch nur einmal an einer Sitzung teilgenommen hat.
@Snooker „Danke das Du es noch mal so deutlich dar legst. Nicht um sonst hatte ich dem aus dem Nest gefallenem geschrieben, er soll meinen Text genauer lesen.“
Deutlich dargelegt hat er es durchaus. Aber leider falsch. Und deinen Text habe ich sogar mehrmals gelesen. Leider ist er dadurch auch nicht besser geworden.
@Snooker „*Erst einmal, was für ein Antrag des AG ? 2. Wenn es eine Anhörung zu einer Kündigung ist, was für eine Kündigung.*“
Dass hier fortlaufend von einer fristlosen die Rede ist, hast du noch nicht bemerkt oder?
@Snooker “Genau dies hatte er aber nicht getan, weil er einfach nur auf Zoff aus war.“
Zoff? Ich bin hier bestimmt nicht auf Zoff aus. Allerdings finde ich es unmöglich, hier so einen Gequirlten Kauderwelsch von sich zu geben, der inhaltlich auch noch stark restaurierungsbedürftig ist.
Wenn du allerdings Kritik als Zoff ansiehst, musst du ja mittlerweile ein richtiger Zoffprofi sein.
@Snooker „aber schon erstaunlich wie mache Vögel in ihrer Hütte ne Schnappatmung bekommen können.“
Naja, wer Fieber hat, dem wird’s meistens heiß. Und wer Unsinn lesen muss, kann auch einmal eine Schnappatmung bekommen. Alles möglich. Wenn dann aber noch das Flattern mit den Flügeln losgeht, sollte man aufpassen, dass kein Sturm aufkommt.
@Snooker „Kommen wir aber mal zu einem fachlichen Blödsinn; man nehme dazu diese Aussage:
*Ein Schweigen wäre hier eine Zustimmung und der AG muss dann auch kein Gericht der Welt anrufen.*“
Wo ist hier der fachliche Blödsinn? Welches Gericht sollte ein AG denn auch anrufen wollen, wenn er seine Wünsche erfüllt bekommt.
Aber Logik ist eine Sache, die auch nicht jeder mag. Nicht dass man auf der Suche nach ihr auch noch Kopfschmerzen bekommt.
@Snooker „Wenn ein AG einem AN kündigen will und der BR äußert sich nicht nicht fristgemäß, zieht es in der Regel nach sich das der AN seine kündigung bekommt, warum in aller Welt sollte man dann überhaupt im entferntesten Hinterkopf den Gedanken haben "der AG muss dann auch kein Gericht der Welt anrufen. „
Äh??? Was ist das denn für ein Deutsch. Ich kenne ja viele Akzente, dieser ist mir aber neu.
Könntest du deine Gedanken bitte vorher sortieren. Danke!
@Snooker „Das nenne ich dann mal eine belegbare Feststellung zu einem geschriebenen Blödsinn.“
Oh ja, festgestellt hast du was. Aber wahrscheinlich nicht das, was dir hier vorschwebt. Ich suche aber immer noch nach dem, was hier belegt werden sollte. Meine Gedanken hierzu darf ich ja hier jetzt nicht Schreiben.
@Snooker „Und nu iss gut für mich.“
Naja, wenn das für dich so gut ist, wollen wir das einmal unkommentiert so stehen lassen.
@Nubbel netter Versuch, aber voll daneben.