Guten Morgen ihr Wissenden.
der Fall:
Ein Ersatzmitglied wird 2 mal zur Sitzung geladen. er bleibt beiden Sitzungen fern, mit der Begründung, er sei in seiner Abteilung unabkömmlich.
Bei einem Gespräch mit ihm, bat er darum, für die nächsten drei bis vier Monate von seinem Mandat als Ersatzmitglied beurlaubt zu werden, weil er in seiner Abteilung dringend gebraucht wird.
Nach den drei bis vier Monaten stehe er dann wieder als Ersatzmitglied zur Verfügung.
Frage:
Kann ein Ersatzmitglied von seinem Mandat beurlaubt werden? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Wenn eine Beurlaubung nicht erlaubt ist und er nicht an den Sitzungen teilnimmt, kann kein weiteres Erstzmitglied geladen werde, weil er ja im Hause ist.
Was tun?
Danke für fundierte Antworten.