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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR nach Betriebsübergang, muss wirkich neu gewählt werden?

S
Sasch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes WAF-Team, liebe Forumgemeinde,

folgendes Szenario:

Bis Ende August 2014 waren wir eine eigenständige Abteilung der Firma XY. Seit dem 01.09.2014 sind wir per Betriebsübergang in eine neue Firma übergegangen.

Firma XY hat uns als Abteilung quasi verkauft und Firma Z war Käufer. Unsere Abteilung ist aber NICHT in ein bestehendes Unternehmen eingegliedert wurden, sondern aus unserer Abteilung wurde eine Eigenständige Firma ( Tochter der Firma Z ) gemacht.

Bei uns haben sich weder personell, noch Standort noch sonstige Bedingungen geändert.

Laut betrvg §21a besteht für unseren BR ein Restmandat.

Frage: Müssen wir nun innerhalb der 6 Monate wirklich den BR neuwählen, obwohl sich unsere Struktur in keinsterweise geändert hat?

Weder sind 50% der Mitarbeiter ausgeschieden noch eingestellt wurden. Unser Standort ist der gleich, unsere Tätigkeit bleibt.

  • Kann man als BR nicht mit Genehmigung des Arbeitgebers den aktuellen BR beibehalten?

EDIT: Laut BetrVG: (1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat).

--> heißt für mich, es muss nicht neu gewählt werden, da kein BR in der neuen Firma existiert, weil wir, inkl. dem BR die neue Firma darstellen.

1.94009

Community-Antworten (9)

G
gironimo

14.10.2014 um 10:01 Uhr

Es kann durchaus so sein, wie Du denkst.

Allerdings: Der AG kann nicht "genehmigen". Entweder eine gesetzliche Bestimmung besteht oder nicht.

Im Zweifelsfall solltet Ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen, dem Ihr Eure Betriebsstruktur genau darstellt.

S
Sasch

14.10.2014 um 10:06 Uhr

@ gironimo,

danke für deine Antwort, dieser Gedanke kam mir auch schon.

Jedoch finde ich es -mit der bestehenden Situation- eindeutig. Es besteht kein BR in der neuen Firma, weil WIR als Abteilung die "neue" Firma darstellen. Also gilt für unseren BR kein Restmandat...

N
Nubbel

14.10.2014 um 10:10 Uhr

und ihr seid der br dieser ehemaligen abteilung?

S
Sasch

14.10.2014 um 10:12 Uhr

@ Nubbel,

Ja, absolut korrekt!

N
Nubbel

14.10.2014 um 10:16 Uhr

da stellt sich mir die frage: warum hatte eine abteilung einen eigenen br?

S
Sasch

14.10.2014 um 10:33 Uhr

@ Nubbel,

unser dahmaliger Hauptsitz war in Bayern, und wir als Abteilung waren am Standort Thüringen. Wir sind 18 Mitarbeiter.

Man hatte dahmals, lange vor meiner Zeit im GesamtBR bschlossen, einen "StandortBR" zu wählen.

MFG Sascha

N
Nubbel

14.10.2014 um 10:49 Uhr

ich würde sagen, dann ist doch alles klar. erfolgreiche br arbeit

S
Sasch

14.10.2014 um 10:51 Uhr

@ Nubbel,

also brauchen wir nicht neu wählen, richtig?

MFG Sascha

N
Nubbel

14.10.2014 um 11:01 Uhr

ich würde sagen, nein.

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