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Betriebsübergang // Alle Stellen werden neu ausgeschrieben

O
Oskar08
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei einem Betriebsübergang (Fusion zweier GmbH eines Konzerns) möchte der AG alle Stellen im neuen Unternehmen neu ausschreiben. Also, alle Mitarbeiter müssen sich neu bewerben. Es wird aus zwei GmbHs innerhalb des Konzerns, eine neue GmbH gebildet. Ich denke, das ist ein Betriebsübergang nach §613 oder ? Die Mitarbeiter haben Arbeitsverträge mit der jeweiligen GmbH. Aber eigentlich behalten ja alle MA nach BGB §613 ihren Arbeitsvertrag ? Ist das ein "Aushebeln" von 613 durch die Hintertür und wird hier etwas versucht was eigentlich nicht gestattet ist? Wenn alle MA sich neu bewerben müssen, könne das auch als eine Massenentlassung mit anschließender Neueinstellung verstanden werden? Danke für Eure Meinung

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

13.12.2017 um 09:07 Uhr

Ihr habt doch hoffentlich einen Interessenausgleich und Sozialplan ausgehandelt. Ansonsten redet dem AG diesen Unsinn aus. § 613a BGB gilt natürlich.

G
ganther

13.12.2017 um 12:31 Uhr

ob das ein Fall des § 613a BGB ist, ist so noch nicht sicher. Es ist die Frage, was da GENAU gesellschaftsrechtlich gemacht wird und ob es daneben weitere Rechtsgeschäfte gibt (z.B. Übergang von einzelnen Vermögensgegenständen etc.)

Wenn es eine "normale" Verschmelzung ist, sind wir im UmwG. Da geht es erst einmal wie folgt los: § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG: Der Verschmelzungsvertrag muss Angaben zu den Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihren BR enthalten, sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen.

§ 613a BGB kommt über § 324 UmwG wieder ins Spiel. Achtung: es gelten aber nicht alle Absätze des 613a BGB

Unbedingt einen versierten Anwalt einschalten. Es handelt sich um eine der komplexesten Themen der BR Arbeit.

Die vom AG vorgesehenen Neuausschreibungen sind sicher dubios und mit einer normalen Verschmelzung nicht vereinbar. Aber ohne zu wissen, was hier genau passiert ist es schwierig einen sicheren Ratschlag zu geben. Auf Grund der Erfahrungen im Betrieb bei meiner Frau bin ich da mehr als vorsichtig. Sie ist inzwischen bei einem Unternehmen beschäftigt, der keine einzige Maschine mehr gehört und durch verschiedene Umwandlungen/Verschmelzungen ist hier ein Geflecht entstanden, dass keiner mehr durchblickt.

Ob das ganze interessen- und sozialplanPFLICHTIG ist ebenfalls schwierig zu beurteilen. Anstreben sollte ein BR eine solche Regelung auf jeden Fall

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