Hallo,
bei einem Betriebsübergang (Fusion zweier GmbH eines Konzerns) möchte der AG alle Stellen im neuen Unternehmen neu ausschreiben. Also, alle Mitarbeiter müssen sich neu bewerben. Es wird aus zwei GmbHs innerhalb des Konzerns, eine neue GmbH gebildet. Ich denke, das ist ein Betriebsübergang nach §613 oder ? Die Mitarbeiter haben Arbeitsverträge mit der jeweiligen GmbH. Aber eigentlich behalten ja alle MA nach BGB §613 ihren Arbeitsvertrag ? Ist das ein "Aushebeln" von 613 durch die Hintertür und wird hier etwas versucht was eigentlich nicht gestattet ist?
Wenn alle MA sich neu bewerben müssen, könne das auch als eine Massenentlassung mit anschließender Neueinstellung verstanden werden?
Danke für Eure Meinung