Lohnfortzahlung bei 3 Fehlstunden wegen Krankheit
Ich bin im Einzelhandel tätig und war am Samstag richtig krank. Hatte keine Stimme mehr, bin aber trotzdem zur Arbeit. Bin da aber 3 Stunden früher nach Hause, weil wirklich nichts mehr ging. Am Wochenende dann mit Medikamenten aufgepäppelt. Stimme wieder da, aber noch nicht wirklich gesund. Heute aber wieder zur Arbeit. Muss mein Chef die 3 Stunden bezahlen?
Community-Antworten (2)
14.10.2014 um 00:43 Uhr
§ 616 BGB sagt: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. "
Da gehören Ausfallzeiten wegen vorübergehende Gesundheitsstörungen dazu.
14.10.2014 um 10:15 Uhr
wie wäre es mit dem entgeltfortzahlungsgestz, statt mit dem bgb zu winken?
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