Fehlstunden bei innerbetrieblichen Störungen???
hallo, wenn in einem Betrieb durch eine Störung der Anlagen mehrer Tage die Arbeit niedergelegt werden muss, darf der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer Fehlstunden anrechnen?? wenn nicht gibt es da einen § für?? Zusätzlich muss ich noch erwähnen, dass im schichtsystem gearbeitet wird 2 tag- und 2 nachtschichten á 12 stunden und vier tage frei. also bereits am erlaubtem limit, so dass diese minusstunden wohl nichtmehr abbaubar sind.
Community-Antworten (8)
19.06.2009 um 09:05 Uhr
@markusd Nein, das darf er nicht. Annahmeverzug §293 und §615 BGB. Ihr müsst allerdings eure Arbeitsleistung anbieten.
19.06.2009 um 09:08 Uhr
Hast du das jetzt ergänzt? Was heisst 12 Stunden am erlaubten Limit?
19.06.2009 um 09:08 Uhr
ich weis die frage ist etwas doof, reicht es aus wenn wir als br sagen, die mitarbeiter würden ja arbeiten kommen? oder muss das jeder AN selber anbieten?
19.06.2009 um 09:12 Uhr
ja hab ich kurzfristig. am erlaubtem limit heist, das soweit ich weis. ein AN nicht mehr wie 10 stunden arbeiten darf. durch eine sonder genehmigung ist dies auf 12 std. angehoben worden. es ist laut AG sogar so, dass wir werder länger wie 12 std. auf arbeit sein dürfen noch das wir mehr wie 4 arbeitstage hintereinander arbeiten dürfen. er beruft sich auf die berufsgenossenschaft.
19.06.2009 um 09:18 Uhr
Das muss jeder AN selber machen. Das heisst ... zur Arbeit kommen. Hast du diese Sondergenehmigung gesehen?
19.06.2009 um 09:24 Uhr
leider wurde uns diese sondergenehmigung nie gezeigt. aber jetzt wo du es ansprichst sollten wir mal danach fragen (wir haben erst seit 3 monaten einen br:), dem entsprechend alles noch sehr kompliziert)
19.06.2009 um 09:26 Uhr
@markusd, an dieser "Sondergenehmigung" wag ich auch zu zweifeln! Wenn die Sache sauber wäre, hätte der AG euch doch ohne besondere Aufforderung eine Kopie der Genehmigung überlassen können. Ihr habt aber offensichtlich keine, da wäre doch ganz dringend ein Anruf bei der Berufsgenossenschaft notwendig, oder?
19.06.2009 um 11:38 Uhr
Schau doch mal im Arbeitszeitgesetz, gibt dir alle Infos. Schichtarbeit Sonderfälle usw. Gesetz zählt für jeden.
Gruß Tulpe
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