Erstellt am 11.10.2014 um 09:22 Uhr von gironimo
Am Besten wäre es, Ihr nehmt Kontakt mit der bisherigen SBV auf. Vielleicht macht sie diesen einen Schritt noch und lädt zur Versammlung für eine Neuwahl ein. Ihr könnt Ihr ja organisatorisch helfen.
Sonst ladet Ihr die betroffenen zu einer Versammlung ein. Ich würde das recht unbürokratisch angehen.
Erstellt am 11.10.2014 um 09:54 Uhr von Hoppel
@ LisaChrist
SGB IX § 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt.
Es muss doch eine(n) stellvertretendes SBV Mitglied geben; warum wird das nicht aktiv?
Auch die Antwort auf deine Frage findet sich im SGB IX.
§ 93 Aufgaben des Betriebs...rates
... ; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.