Erstellt am 10.10.2014 um 22:00 Uhr von nicoline
Brersti,
Wie sollte es denn nun eigentlich laufen:
1. Die BR Sitzung hat heute stattgefunden oder findet nach 20:00 Uhr noch statt?
2. Der Nachtdienst sollte stattfinden in der Nacht von heute, also von Freitag auf Samstag?
3. Der Kollege hätte morgen, also Samstag eigentlich frei, oder Ausschlafftag oder müßte am Samstag wieder zur Nachtschicht?
Bzgl. Dienstanweisung sollte man den AG einmal fragen, was genau er damit meint
Sollte er eine Dienstverpflichtung meinen lohnt es sich mal hier zu lesen:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm
Und bzgl. wegen BR Arbeit ausgefallener Nachtarbeit gibt es dieses Urteil:
Bezahlte Arbeitsbefreiung während der Nachtschicht wegen Teilnahme an einer tagsüber stattfindenden BR-Sitzung.
Leitsatz: Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
(BAG, Urteil vom 07.06.1989, 7 AZR 500/88, zu BetrVG § 37 Abs 2, BGB § 616 Abs 1, BetrVG § 37 Abs 3)
Und muss diese Zeit somit nicht nacharbeiten.
Erstellt am 11.10.2014 um 09:31 Uhr von gironimo
Man kann nicht per Dienstvereinbarung Mitbestimmungsrechte des BR aushebeln oder sonst wie die Rechte des BR beschneiden.
>Was können wir tun? <
Auf die Rechte des BR zum Zeitausgleich bestehen und auch auf die Rechte bei der Dienstplangestaltung.
Dann solltet Ihr in einem Monatsgespräch einmal die Frage grundsätzlich mit dem AG diskutieren. Die Teilnahme an den Sitzungen und der damit verbundene Zeitausgleich müssen so möglich sein, dass der BR unbehindert betrieblicher Schwierigkeiten sein Amt ausüben kann.
Erstellt am 11.10.2014 um 10:09 Uhr von Hoppel
@ Brersti
Hoffen wir mal, dass es dem BRM tatsächlich nicht zuzumuten war, die Nachtschicht vor und/oder nach der BR-Sitzung leisten zu können ...
Hoffen wir auch, dass sich das BRM nicht einfach selbst von der Nachtschicht freigestellt hat.
Du solltest Dich noch mal etwas näher äußern. Wann hätte die Nachtschicht angetreten werden müssen, wann war sie beendet, wann hat die BR-Sitzung begonnen, wann war die BR-Sitzung beendet? Ist das BRM vom AG von der Nachtschicht freigestellt worden oder nicht?
Die kurzfristige Anordnung zu einem anderen Dienst enspricht der Anordnung von Überstunden, da das BRM zu diesem Dienst offensichtlich nicht im Dienstplan eingeteilt war.
Wie sind Überstunden bei Euch geregelt? Ist das BR arbeitsvertraglich zur Ableistung von Überstunden verpflichtet? Mit welch zeitlichenn Vorlauf müssen planbare Ü´stunden bei Euch angemeldet werden? Werden Ü´stunden / Dienstpläne durch den BR genehmigt?
@ gironimo
"Die Teilnahme an den Sitzungen und der damit verbundene Zeitausgleich müssen so möglich sein, dass der BR unbehindert betrieblicher Schwierigkeiten sein Amt ausüben kann."
Was willst Du uns mit diesen Worten in Bezug auf den Zeitausgleich sagen????