Erstellt am 10.10.2014 um 13:54 Uhr von paula
dann mal los! Warum sollte es denn nicht Einigungsstellenfähig sein? Es geht um Beginn und Ende der AZ. Es könnte natürlich sein, dass durch eine bestehende AZ Regelung eigentlich kein regelungsfähiger Sachverhalt gegeben ist (was eben dazu führen würde, dass in dieser Nacht nicht gearbeitet werden dürfte. Außer AG hat entsprechende Mehrzeiten mit Euch vereinbart) und ihr gezwungen seid die AZ BV zu kündigen
Erstellt am 10.10.2014 um 18:07 Uhr von Kölner
8 Std plus RB - mehr kann es nicht geben.
Erstellt am 10.10.2014 um 18:45 Uhr von Moreno
Erstellt am 10.10.2014 um 19:00 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Die Mitbestimmung besteht - Ihr sollt doch dort arbeiten.
Erstellt am 13.10.2014 um 07:38 Uhr von IInonameII
... im §87 BetrVG heißt es:"Beginn und Ende der TÄGLICHEN Arbeitszeit..."
solche Übernachtungen sind ja nicht täglich...
oder kann es dann auch: "vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitzeit" sein?
Der AG hat schon signalisiert, dass er keine BV möchte bzw nur eine nach seiner Vorstellung...
Erstellt am 13.10.2014 um 07:57 Uhr von Snooker
Rein Theoretisch: tägliche Arbeitszeit könnte auch sein, von 0:00- 24:00 uhr. Und mit täglichen Arbeitszeit ist nicht das tagtäglich gemeint was Du da jetzt drunter verstehst, sondern individuell jeder Arbeitstag für sich selbst gesehen.
Wenn der AG signalisiert das er keine BV möchte, dann signalisiert ihr das ihr keine Überstunden genehmigen werdet. Somit würden die Übernachtungen vom BR nicht mehr genehmigt. Oder aber ihr zieht gleich vor die Einigungsstelle.
Erstellt am 13.10.2014 um 08:16 Uhr von Nubbel
werden die Kinder nach dem frühstück abgeholt?
Erstellt am 13.10.2014 um 08:30 Uhr von IInonameII
...ja...die Kinder werden nach dem Frühstück abgeholt...