Mitbestimmungsrecht Betriebsvereinbarung
Hallo alle zusammen, wir betreuen Kinder / Jugendliche und machen 1x im Jahr eine Übernachtungen (1 Nacht) in den Einrichtungen. Bisher gibt es keine Regelung, wie die Zeiten der MA dafür berechnet werden. Wir (BR) möchten gerne eine Betriebsvereinbarung dazu abschließen, ist das Mitbestimmungsrecht und Einigungsstellenfähig? Danke für eure Rückmeldungen
Community-Antworten (8)
10.10.2014 um 15:54 Uhr
dann mal los! Warum sollte es denn nicht Einigungsstellenfähig sein? Es geht um Beginn und Ende der AZ. Es könnte natürlich sein, dass durch eine bestehende AZ Regelung eigentlich kein regelungsfähiger Sachverhalt gegeben ist (was eben dazu führen würde, dass in dieser Nacht nicht gearbeitet werden dürfte. Außer AG hat entsprechende Mehrzeiten mit Euch vereinbart) und ihr gezwungen seid die AZ BV zu kündigen
10.10.2014 um 20:07 Uhr
8 Std plus RB - mehr kann es nicht geben.
10.10.2014 um 20:45 Uhr
Warum nicht?
10.10.2014 um 21:00 Uhr
sehe ich auch so. Die Mitbestimmung besteht - Ihr sollt doch dort arbeiten.
13.10.2014 um 09:38 Uhr
... im §87 BetrVG heißt es:"Beginn und Ende der TÄGLICHEN Arbeitszeit..." solche Übernachtungen sind ja nicht täglich... oder kann es dann auch: "vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitzeit" sein? Der AG hat schon signalisiert, dass er keine BV möchte bzw nur eine nach seiner Vorstellung...
13.10.2014 um 09:57 Uhr
Rein Theoretisch: tägliche Arbeitszeit könnte auch sein, von 0:00- 24:00 uhr. Und mit täglichen Arbeitszeit ist nicht das tagtäglich gemeint was Du da jetzt drunter verstehst, sondern individuell jeder Arbeitstag für sich selbst gesehen. Wenn der AG signalisiert das er keine BV möchte, dann signalisiert ihr das ihr keine Überstunden genehmigen werdet. Somit würden die Übernachtungen vom BR nicht mehr genehmigt. Oder aber ihr zieht gleich vor die Einigungsstelle.
13.10.2014 um 10:16 Uhr
werden die Kinder nach dem frühstück abgeholt?
13.10.2014 um 10:30 Uhr
...ja...die Kinder werden nach dem Frühstück abgeholt...
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