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Freigestellte Betriebsrätin mit Kinderwunsch.

C
Chanel
Okt 2022 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, ich habe folgendes Problem ich bin freigestellt Betriebsrätin und habe einen Kinderwunsch. Jetzt ist meine Position als freigestellte BR von Gremium abhängig, welche Möglichkeiten bestehen um sich da abzusichern? Das ich nach der Elternzeit (max. 1 Jahr) auf diese Position zurück kehren kann. In der GO ist leider keine Vertretungsregelung enthalten.

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

19.10.2022 um 17:45 Uhr

Da gibt es keine Absicherung, man ist immer vom Gremium abhängig.

G
ganther

20.10.2022 um 01:49 Uhr

BR ist ein Ehrenamt und die Freistellung erfolgt in einem demokratischen Prozess. Da gibt es eine solche Absicherung nicht. Das Gremium kann dir ohne Begründung die Freistellung entziehen. Woher sollte darauf ein Anspruch kommen. Finde das auch eine seltsame Denke.

T
Thomas63

20.10.2022 um 09:17 Uhr

Wie gross ist den der BR und wieviele Freistellungen habt ihr? Ich würde das offen im Gremium ansprechen was anderes hilft nicht. Vielleicht kann man die Zeit ja überbrücken.

Seine Position absichern geht am besten wenn das Gremium der Meinung ist das Du als Freigestellte einen guten Job machst.

Wie die Vorschreiber schon gesagt haben das Gremium entscheidet.

R
Relfe

20.10.2022 um 09:21 Uhr

bleib doch während der Elternzeit aktiv als Betriebsrätin, dann hast Du zumindestens die Möglichkeit dich einzubringen und so evt. das Gremium zu überzeugen, dich später wieder freizustellen. Die Person die jetzt die Freistellung bekommt, hat doch dasselbe Problem wie Du, wenn sie nach 1 Jahr wieder ohne Freistellung darstehen würde.

I
IlkaB

20.10.2022 um 10:36 Uhr

Die Freistellung "gehört" dem Betriebsrat, nicht dir persönlich. Das Gremium entscheidet darüber, wer freigestellt sein soll oder nicht.

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