Erstellt am 19.10.2022 um 15:45 Uhr von moreno
Da gibt es keine Absicherung, man ist immer vom Gremium abhängig.
Erstellt am 19.10.2022 um 23:49 Uhr von ganther
BR ist ein Ehrenamt und die Freistellung erfolgt in einem demokratischen Prozess. Da gibt es eine solche Absicherung nicht. Das Gremium kann dir ohne Begründung die Freistellung entziehen. Woher sollte darauf ein Anspruch kommen. Finde das auch eine seltsame Denke.
Erstellt am 20.10.2022 um 07:17 Uhr von Thomas63
Wie gross ist den der BR und wieviele Freistellungen habt ihr?
Ich würde das offen im Gremium ansprechen was anderes hilft nicht.
Vielleicht kann man die Zeit ja überbrücken.
Seine Position absichern geht am besten wenn das Gremium der Meinung ist das Du als Freigestellte einen guten Job machst.
Wie die Vorschreiber schon gesagt haben das Gremium entscheidet.
Erstellt am 20.10.2022 um 07:21 Uhr von Relfe
bleib doch während der Elternzeit aktiv als Betriebsrätin, dann hast Du zumindestens die Möglichkeit dich einzubringen und so evt. das Gremium zu überzeugen, dich später wieder freizustellen.
Die Person die jetzt die Freistellung bekommt, hat doch dasselbe Problem wie Du, wenn sie nach 1 Jahr wieder ohne Freistellung darstehen würde.
Erstellt am 20.10.2022 um 08:36 Uhr von IlkaB
Die Freistellung "gehört" dem Betriebsrat, nicht dir persönlich. Das Gremium entscheidet darüber, wer freigestellt sein soll oder nicht.