Erstellt am 09.10.2014 um 12:16 Uhr von Dezibel
Vielleicht ist er Vater geworden und will einen ausgeben?
Kann ja sein ...
Im Ernst, mit der Einladung habt ihr auch die Tagesordnung zu bekommen, eben, um euch darauf vorbereiten zu können. Letztendlich könnt ihr nicht mal einen Beschluss fassen ... hmm ...
Erstellt am 09.10.2014 um 12:20 Uhr von Irgendeinname
Punkt 2
BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen
[...]
Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. [...]
Der Vorsitzende begeht hier eine Pflichtverletzung! Sag ihm das, durch so einen Mist kann der abgesägt werden...
Erstellt am 09.10.2014 um 12:43 Uhr von frischlinge
Ich habe die kleine Gruppe darauf hingewiesen.
"Es würde noch reichen wen es in der Sitzung besprochen wird"
Das war die Antwort die ich bekommen habe
Erstellt am 09.10.2014 um 12:51 Uhr von Multibär
@frischlinge,
auch wenn ich dich gut verstehen kann, ggf ist es etwas worauf ihr euch nicht vorbereiten sollt oder könnt. es könnte etwas sein was auch erst auf der sitzung komplett besprochen werden kann ohne das ihr euch verrückt macht im vorfelde. eine pflichtverletzung sehe ich hier nicht, da es sein kann das es einen grund gibt. immer bedenken keine regel ohne ausnahme ...
berichte uns mal was dort thema war... mal sehen ob es dann immer noch eine pflichtversletung ist oder das der grund erklärbar sein kann
Erstellt am 09.10.2014 um 13:06 Uhr von Kulum
Mutige Aussage Multi und es stimmt! 1 ABR 2/13
http://openjur.de/u/669076.html
Bei Rn 31 stolpert man da tatsächlich über die Einladung ohne Tagesordnung
Erstellt am 09.10.2014 um 13:24 Uhr von frischlinge
Ja dann werde ich es mal so hinnehmen.,-))
Bleibt ja nichts anderes Übrig.
Ich werde dann darüber berichten .
Was könnte den so wichtig sein oder das es erst dann besprochen werden sollte?
Erstellt am 09.10.2014 um 14:05 Uhr von Snooker
Auch wenn ich gleivch ein auf die Mütze kriegen sollte, aber ich mach mal Einspruch euer ehren Kulum (zwinker)
In dem Urteil geht es ja darum das wenn alle-einstimmig- dem so zustimmen, das dann eine Sitzung ohne Tagesordung in Ordnung ist--------oder habe ich da nu was verkehrt gelesen.
Dann hat Kulum noch Rn 31 erwähnt- Ich grh jetzt mal davon aus das er § 29 BetrVG:
Ich für mein Verständis lese da: Der (und nu kommt´s)"Antrag auf Einberufung zur Sitzung ist nach §29 Abs 3 an den Vorsitzenden der BR zu richten" WEITER " eine Form ist nicht vorgeschrieben"
Für mei Verständnis heisst dies, das wenn ich als normales BRM möchte das ne Sitzung einberufen wird, kann ich dies Formlos gegenüber dem BRV bkunden.
Hilf mir mal jemand weiter wenn ich da was verkehrt verstanden habe........
denn in Rn 33 heisst es weiter:
Der Vors.Des BR handelt ferner pflichtwiderig wenn er zwar eine Sitzung anberaumt, den BEANTRAGTEN ( Hab ich mit absicht groß geschrieben) Punkt aber nicht auf die Tagesordung setzt oder ohne Tagesordung zur BRSitzung einlädt. BLABLABLA
Vielleicht hab ich hier auch nur was verkehrt gelesen oder verstanden, aber es kotzt den Fragenden ja an, und da kann es ja wohl nicht einstimmig zu der Sitzung ohne TOP gekommen sein. Also @frischlinge, unruhig an Stuhl hin und her rücken und warten was die Kollegen hier zu meinem Einwand sagen. (Ich polster mir schon mal den hintern, auch wenn ich nicht verrate auf welchem Rastplatz ich stehe).
Erstellt am 09.10.2014 um 14:38 Uhr von Kulum
;) Nene, Rn31 der Urteilsbegründung - einfach dem Link folgen. Wenn ich eine Rn in einer Kommentierung meine, dann schreibe ich auch auf welche Kommentierung ich mich beziehe.
Und nein, in dem Urteil geht es darum, ob wirksam ein Beschluss gefasst werden kann, wenn ohne Tagesordnung zur BR-Sitzung eingeladen wurde.
Und das ist möglich.
Und nochmal nein. Von mir gibts sicher nichts auf die Mütze
Erstellt am 09.10.2014 um 14:46 Uhr von Multibär
@Kulum,
nicht mutig NUR reales Leben incl Erfahrung.
@Snooker,
wenn es nur einmal darum geht und es einen verständigen grund gibt IST es keine Pflichtverletzung. Das durch zu Boxen wäre eine klare Pleite Erklärung.
Die frage ist doch was soll Frischling dagegen machen ? Den BRV absetzen lassen ? Zum Arbeitsgericht laufen ? Die frage muss doch eher dahin gehen das wir Frischling auf zeigen das nicht IMMER alles Böse ist und das es dinge gibt, die müssen eben MAL in der Sitzung besprochen werden, weil sie EBEN nicht in drei Sätzen auf der Einladung stehen können !
Frischling,
entspanne dich , bleibe rühig sitzen. Die Bertvg ist oft ein Zahnloser Tiger, der gernemal den in die Handbeisst welcher ihn füttert. Wenn du jemanndem abstrafen willst ist das oft grade wenn es ein BRM ist schwer, es sagt oder schreibt sich alles so leicht. Aber oft wird vergessen das ES immer auch einen WEG gibt der gegangen werden muss UND dieser weg ist nicht leicht und oft immer auch mit Stolpesteinen Versehen. Bitte höre erst den BRV an. Ich habe so eine Ahnung das du es verstehen wirst, für mich "ollen Hasen" gibt es drei gründe so zu handeln GRADE wenn im BR einige neue sind.
Das mit dem Vertrauen sagt sich immer so leicht, asber würdest DU schon alles und jeden im BR vertrauen ? .
Ansonsten könnte es passieren das du so WIE Snooker alleine auf dem Rastplatz stehst.
@Snooker,
danke für die Steilvorlage und hoffe du stehst Warm und Trocken und wartest nicht auf einen Freier :-()...
P.S Grundsätzlich gilt: Manche Fehler, die bei der Ladung oder der Tagesordnung gemacht wurden, können – sofern sie noch keine Außenwirkung gezeigt haben - durch eine ordnungsgemäße Beschlussfassung in einer nächsten Sitzung beseitigt werden.
Erstellt am 09.10.2014 um 14:59 Uhr von Multibär
@frischlinge,
grundsätlich Personelle veränbderungen in der Firma oberhalb, Kündigungen von bekannten Personen ggf BRMs. Veränderungen in der Firma mit auswirkungen auf alle und die Firma selbst und das ganze Akut.
ALLES was nicht erfreulich ist und was im vorfelde nichtmal im ansatz euch vorgetragen werden sollte um euch nicht selber in eine mehr als unangenehme lage zu versetzen.
Der Rahmen ist ENG und mehr als Heikel. Der Grund muss schon massiv und gerechtfertigt sein. Kann aber auch sein das dein BRV zum Arzt sollte weil ihm Vertrauen fehlt. Das wird es aber leider nicht sein.Vielleicht gab es auch bei der WAHL einen fehler und es gibt keinen BR mehr :-)))
Erstellt am 09.10.2014 um 15:05 Uhr von Snooker
Multi
Ziehe meinen Einwand ja schon zurück. ;-)
Jupp sther trocken. Hätte ja auch eher auf Frauchen gewartet wo ich schon mal Heimatnah so lange Pause machen kann. Leider hat die gerade heut abend Elternabend. Was soll´s morgen in 8 Tagen geht´s ab nach Malle. Das baut auf.
Erstellt am 09.10.2014 um 16:16 Uhr von Multibär
@Snooker,
Malle ? Da is nix mehr los ! Kein Alk am Strand keine Musik bis in die Nacht :-(
Erstellt am 09.10.2014 um 18:14 Uhr von paula
Jungs ich frage mich gerade wie ihr Urteile lest.... Die Begründung des BAG geht fei erst ab RN 44 los. Davor steht der sogenannte Tatbestand .... Die Meinung des BAG zur Ladung in dem abzuurteilenden Fall stehen ab RN 66
Erstellt am 11.10.2014 um 07:57 Uhr von Fußball
Wenn es keine genaue TO gibt und er euch den Punkt erst zum Sitzungsbeginn bekannt gibt, muss das gesamte Gremium zu stimmen, ob dieser Punkt zu diesem Termin besprochen werden kann, auch wenn nur ein BRM nicht zustimmt, ist das Thema runter vom Tisch
Erstellt am 11.10.2014 um 11:40 Uhr von Hoppel
@ paula
"Jungs ich frage mich gerade wie ihr Urteile lest.... Die Begründung des BAG geht fei erst ab RN 44 los. Davor steht der sogenannte Tatbestand .... Die Meinung des BAG zur Ladung in dem abzuurteilenden Fall stehen ab RN 66"
Darauf bin ich auch schon reingefallen. Wenn Entscheidung noch beim BAG selbst eingestellt sind, guck ich mir Entscheidungen immer auf der BAG Seite an.
Diverse Seiten numerieren die Absätze durch und weisen nicht die RN aus der originären Entscheidung aus.
Auf dieser Seite > http://lexetius.com/2013,4754
wird es z.B. ab RN [35] interessant. Ist übrigens deckungsgleich mit dem BAG.
Auf dieser Seite > https:openjur.de/u/669076.html
ist der identische Text erst ab RN [67] bzw. im 67. Absatz zu finden.
@ Snooker
"In dem Urteil geht es ja darum das wenn alle-einstimmig- dem so zustimmen, das dann eine Sitzung ohne Tagesordung in Ordnung ist--------oder habe ich da nu was verkehrt gelesen."
Ich möchte bezweifeln, dass Du den BAG Beschluss überhaupt gelesen hast. Anders sind Deine Zitate, woraus auch immer, nämlich nicht nachvollziehbar.
KEINES Deiner Zitate findet sich nämlich in irgendeiner RN der BAG Entscheidung wieder.
@ Frischlinge
Deine Verärgerung ist nachvollziehbar, aber Du hast es letztendlich selbst in der Hand, dem BRV einen Denkzettel verpassen zu können. So kann ein ordnungsgemäßer Beschluss nur gefasst werden, wenn das Gremium vollständig vertreten ist (inkl. E-BRM) und der TOP einstimmig angenommen worden ist.
Warum dieser BAG Beschluss so wichtig ist bzw. endlich für Klarheit sorgt, ist allerdings eine ganz andere Sache.
"RN 42 Erfolgt die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung, ist der Gesetzesverstoß auch evident. Die ausdrückliche Anordnung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG belässt dem Betriebsratsvorsitzenden keinen Handlungsspielraum."
Dann geht´s in RN 45 weiter mit: "Der Senat beabsichtigt seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben, wonach ein zur Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses führender Ladungsmangel iSd. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur geheilt werden kann, wenn ein vollständig versammelter Betriebsrat in der Betriebsratssitzung die Aufstellung oder Ergänzung der Tagesordnung einstimmig beschließt."
Liest man sich diese Entscheidung sehr aufmerksam und genau durch, ist die WESENTLICHE Aussage:
Bis zu dieser Entscheidung wurde vorausgesetzt, dass die Aufnahme eines TOP nur dann im Rahmen einer Sitzung möglich war, wenn alle ordentlichen BRM anwesend und einstimmig zugestimmt haben. Dazu gab es im Schriftentum unterschiedliche Meinungen und DIESER Sachverhalt ist jetzt vom BAG klar und deutlich neu entschieden worden!
"RN 49 Für die Heilung eines Verfahrensmangels iSd. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG reicht es nach dem Zweck dieser Ladungsvorschrift aus, dass alle Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig (§ 33 Abs. 2 BetrVG) Erschienenen auf dieser Sitzung eine Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen."
Erstellt am 23.10.2014 um 12:34 Uhr von Nubbel
was war es denn nun, was keine tagesordnung erlaubte?
Erstellt am 23.10.2014 um 13:37 Uhr von frischlinge
Hallo und sorry das ich jetzt erst schreibe.
Der BRV IST ZURÜCK GETRETEN :