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Versetzung eines Betriebsratmitgliedes

T
Theodorchen
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte nach 25 Jahren in der Abteilung, natürlich nicht in eine andere Abteilung.

1.09907

Community-Antworten (7)

D
Dezibel

09.10.2014 um 11:53 Uhr

Und wir möchten, dass Du in deinem Thread antwortest und nicht für jeden Satz einen neuen aufmachst. ;))

P
Pickel

09.10.2014 um 12:18 Uhr

Das ist sicher ein nachvollziehbarer Wunsch. Aber mit den wenigen Infos, die du hier verteilst, wird niemand beurteilen können, ob dein AG nicht vielleicht auch noch nachvollziehbarere und berechtigte andere Wünsche hat.

H
hilfsheriff

09.10.2014 um 14:07 Uhr

hallo theodorchen,

wir hatten vor kurzem einen ähnlichen fall in unserer firma. dieser mitarbeiter ging dann vors arbeitsgericht. er wurde dann doch versetzt weil der richter meinte alleine die dauer der arbeitszeit in einer abteilung reicht ihm nicht aus, sondern es müssen mehrere gründe zusammenkommen. ich an deiner stelle würde ein beratungsgespräch bei einem fachanwalt erwägen wo mann dann deine individuelle gesamtsituation erörtern kann.

gruss hilfsheriff

T
theodorchen

09.10.2014 um 20:52 Uhr

Hallo hilfsheriff, könntest du bitte alles etwas genauer erklären. Danke theodorchen

S
Schwalbennest

09.10.2014 um 22:00 Uhr

Ein bisschen mager die Info oder?

Mit der Angabe ich BRM, 25 Jahre in FA., ich möchte/will nicht, kann kaum etwas Vernünftiges hierzu gesagt werden.

Hier müsste auch erst einmal geklärt werden, ob überhaupt ein MBR für den BR vorliegt. Liegt dieses hier vor, müsste er ja auch zustimmen. Vorab einfach umsetzen geht jedenfalls nicht.

Schau dir dennoch einmal diese Beschlüsse an. Vielleicht passt hier ja etwas.

LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2007 - 5 TaBV 30/06 Auch BAG Beschl. v. 27.06.2006, Az.: 1 ABR 35/05

H
hilfsheriff

10.10.2014 um 14:01 Uhr

hallo theodorchen, unser mitarbeiter war seit 8 jahren in der gleichen abteilung, und lt. rechtsanwalt arbeitnehmerseite ergibt sich daraus ein gewisser bestandsschutz um nicht versetzt werden zu dürfen. der richter meinte nur dies allein reicht ihm nicht aus und nannte ein beispiel was noch dazukommen müsste.

Sparkassenmitarbeiter wird an einen standort versetzt mit der mündlichen zusage seines chefs das er an diesem standort bleiben wird. mitarbeiter baut daraufhin ein haus in der nähe des standortes. 7 jahre später wollte ihn sein chef wieder versetzen. mitarbeiter gewann den prozess und durfte nicht mehr versetzt werden.

genauer kann ich es dir leider nicht erklären weil ich ja deine gesamtsituation nicht kenne. wie schwalbennest schon schreibt sollte erst einmal die mitbestimmung geklärt werden ob den überhaupt eine versetzung im sinne des betriebsverfassungsgesetzes vorliegt. danach kann man weitersehen.

gruss hilfsheriff

S
Schnapphaken

11.10.2014 um 14:49 Uhr

Hier einmal etwas durchaus Interessantes zum Direktionsrecht und Mitbestimmung.

In den Fällen zwingender Mitbestimmung - insbesondere bei den Fällen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - stellt sich ja manchmal die Frage, ob der AG die beabsichtigen Maßnahmen nicht vorläufig durchführen darf.

Dazu sagt das BAG in: BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

"Eine für personelle Angelegenheiten vergleichbare Zustimmungsfiktion (§ 99 Abs. 3 BetrVG) ist in § 87 Abs. 2 BetrVG ebenso wenig vorgesehen wie die Angabe von Gründen, auf denen das fehlende Einverständnis des Betriebsrats beruht. Ebenso darf eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegt, erst nach dessen Zustimmung oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle durchgeführt werden. Eine einseitige Regelungsbefugnis des Arbeitgebers oder dessen Möglichkeit, eine von § 87 Abs. 1 BetrVG erfasste Maßnahme vorläufig durchzuführen, sieht das Gesetz im Bereich der sozialen Angelegenheiten nicht vor"

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