Hallo nach Urteil des BAG muss der Arbeitgeber die Fahrten welche mir durch eine Freistellung nun anfallen (Mehraufwand vom Wohnort zum BR Büro) nicht tragen. (sehe ich ein)
Nun wurde unser BR Büro wegen internem Bedarf aber an eine weit entfernte Außenstelle verlegt. Muss der AG nun meinen Mehraufwand von alter Arbeitsstelle / BR Büro zum neuen tragen? Falls nicht sehe ich darin tatsächlich eine Möglichkeit unliebsame BRs loszuwerden, einfach das BR Büro von A nach Bfern zu verlegen.