W.A.F. LogoSeminare

Büro des BR umgezogen

N
namehier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo nach Urteil des BAG muss der Arbeitgeber die Fahrten welche mir durch eine Freistellung nun anfallen (Mehraufwand vom Wohnort zum BR Büro) nicht tragen. (sehe ich ein) Nun wurde unser BR Büro wegen internem Bedarf aber an eine weit entfernte Außenstelle verlegt. Muss der AG nun meinen Mehraufwand von alter Arbeitsstelle / BR Büro zum neuen tragen? Falls nicht sehe ich darin tatsächlich eine Möglichkeit unliebsame BRs loszuwerden, einfach das BR Büro von A nach Bfern zu verlegen.

91304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

08.10.2014 um 11:38 Uhr

Der BR braucht sich nicht gefallen zu lassen, dass das BR-Büro weit entfernt in einer Außenstelle ist. Was heißt hier schon "interner Bedarf". Das zentralgelegene und für die Mehrzahl der AN leicht erreichbare BR-Büro ist auch "interner Bedarf".

Fordert die Rückverlegung Eures Büros.

N
namehier

08.10.2014 um 11:44 Uhr

Internet Bedarf heist das in der alten Periode der BR so blöd war und das Büro nebst Sitzungsraum "übergangsweise" abgegeben hat an eine temporäre Nutzung durch andere. Jetzt in der neuen Periode sagt der GF das er die Räumlichkeiten für unseren Goldesel (bringt am meisten Kohle) braucht und wir auch die betrieblichen Interessen beachten müssten, Schloss ist ausgetauscht und da der alte BR die Räume im Mai noch schnell geräumt hat konnten wir da leider nicht handeln.

Aber gut dann sehen wir zwei das gleich ich setze mal ein Schriftstück auf.

G
gironimo

08.10.2014 um 15:17 Uhr

Antwortet dem AG, dass aber auch er die Interessen der Belegschaft im Auge haben muss und beharrt auf ein zentrales Büro. Ggf. einen Fachanwalt einschalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist.

I
ickederdicke

09.10.2014 um 17:20 Uhr

Solange der alte BR die Räume "nur temporär" abgetreten hat, hat er da nicht immer noch das Hausrecht, welches auch auf den neuen BR übergeht ? Somit wäre ein Schloß auswechseln durch den AG schon kritisch.

Ihre Antwort