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Eilige Frage zur Betriebsversammlung

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

"leitende Angestellte dürfen nicht an Betriebratssitzungen teilnehmen" habe ich nun schon mehrfach gelesen.

Wir sind eine NL und der einzige leitende Angestellte (mit Prokura) ist der NLL. Er ist aber auch derjenige, der den jährlichen Bericht abgeben soll. Bedeutet das, dass der NLL seinen Bericht abgibt und dann die Betriebsversammlung verlassen muss, also nicht anwesend ist, wenn der BR seinen Tätigkeitsbericht hält und Gespräche mit den MA (Sorgen, Nöte, Anregungen usw,) hält?

Sollte dem so sein macht es Sinn den Bericht des AG, in unserem Fall des NLL, an den Anfang der Betriebsversammlung zu setzen und nach Ende des Berichts können die MA Fragen an den AG (NLL) richten. Dann wird er "verabschiedet" und der BR gibt seinen Tätigkeitsbericht ab und die Gespräche mit den MA finden am Ende statt.

Wäre das so richtig? Wenn nicht, wie dann?

Unser NLL drückt sich gerne um Informationen. Wenn er nicht ausreichend oder umfassend berichtet was kann der BR dann tun? Kann der BR dem AG/NLL gezielte Fragen stellen oder ist dies den MA vorbehalten?

Wir planen im Vorfeld der Versammlung eine MA-Umfrage, um in der Versammlung dann gezielt aber vor allem vorbereitet auf die Wünsche, Anregungen und Kritik eingehen zu können. Ist das aus eurer Sicht sinnvoll?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (16)

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ganther

08.10.2014 um 02:24 Uhr

Wenn der NLL hier als AG-Vertreter da ist darf der mal ganz gepflegt bis zum Schluss bleiben. Kannst ja mal lieb fragen ob er vielleicht gehen möchte. Er muss aber nicht den Saal verlassen. Er kann sich Stellung nehmen. Zwingen wirst du ihn nicht können. Wie sollte das denn gehen? Die Kollegen werden das aber zu werten wissen. Warum bist du eigentlich so unsicher? Nach deinen ganzen Beiträgen hier gewinnt man ein interessantes Bild

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Snooker

08.10.2014 um 06:10 Uhr

Ich Frage mich nur wo wieso das gelesen haben will?

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Dezibel

08.10.2014 um 07:57 Uhr

Betriebsversammlungen sind KEINE Betriebratssitzungen. Da ist eben doch ein feiner Unterschied dabei.

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gironimo

08.10.2014 um 11:44 Uhr

Der AG kann an der gesamten Versammlung teilnehmen. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Dann ist eben der NLL der Vertreter des AG.

Ich würde das mit der Teilnahme leitender Angestellter nicht so eng sehen. Der BR kann auch Gäste zulassen.

Liefert der NLL nicht die erforderlichen Informationen, könnt Ihr Euch selbstverständlich direkt an den AG wenden.

Umfrage? Na ja - sie sei wohl durchdacht. Ob es Sinn macht, kann man aus der Ferne schlecht sagen.

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Nubbel

08.10.2014 um 12:14 Uhr

die umfrage könnte euch angesichts der unsichheiten überfordern. das würde ich erst mal lassen. schreibt auf welche fakten ihr vom ag erwartet, setzt ihn an die spitze der tagesordnung. wenn euch die informationen nicht reichen, bedankt euch brav für den beitrag und stellt dann die offenen fragen

W
wieso

08.10.2014 um 12:48 Uhr

@ganther was hast du denn für ein Bild?

@snooker hab ich im www gefunden und zwar hier: http://betriebsrat-eup.de/betriebsversammlung-2/2013/inhalte-und-tipps-zur-betriebsversammlung/1178/

@all so toll ist das nicht, wenn der AG der ganzen Betriebsversammlung beiwohnen darf. Ich hätte den MA nämlich schon gerne mitgeteilt wie schwer wir es mit dem AG haben. Oder sollte dessen Anwesenheit kein Hindernis sein die Probleme zwischen BR und AG den MA zu schildern? Die MA reden untereinander und fragen sich warum wir so oft und auch lange Sitzung haben. Ich würde gerne öffentlich mitteilen warum es so ist.

Umfrage würde in die Richtung gehen: Deine Meinung zum BR - braucht die NL einen BR- was erwartet der MA vom BR - welche Themen sollten vorrangig behandelt werden - Fragen zu den Pausen - nutzt ihr den Aufenthaltsraum - warum nicht - Wünsche, Anregungen und Kritik-

Eine Umfrage deshalb, damit wir uns gezielt darauf vorbereiten können und die Themen dann in der Versammlung ansprechen wollen. MA die nicht vor versammelter Mannschaft fragen wollen haben so die Möglichkeit sich zu äussern.

Frage: brauchen wir einen BR? Antwort: NEIN, dann können wir aufklären welche Mißstände bislang "aufgedeckt" wurden. Deshalb auch die Frage wegen der Anwesenheit des AG, denn der kommt dabei ja nicht gerade gut weg.

Vielleicht liege ich aber auch völlig daneben aber deshalb frage ich ja nach ;)

P
paula

08.10.2014 um 13:23 Uhr

der AG hat das Recht die ganze Zeit dabei zu sein. Das ist nun mal Fakt und damit muss der BR umgehen. Wenn der AG den NLL als AG-Vertreter schickt müsst ihr eben damit umgehen.

Und natürlich kann der BR in Beisein des AG seine Probleme ansprechen. Was denn sonst? Damit würde ich doch den AG konfrontieren. Vielleicht gibt es dazu ja eine Diskussion. Auch das ist doch ok!

Eine Umfrage zur Sinnhaftigkeit des BR? Jetzt weiß ich warum ihr den AG nicht dabei haben wollt. Aber auch ohne AG ist das für mich Selbstmord mit Ansage! Habt ihr nicht das Selbstbewusstsein einen BR als absolutes MUSS für Euren Betrieb anzusehen. Darüber diskutiert man als BR nicht!

Wünsche Anregungen und co würde ich persönlich erfragen und nicht über eine Umfrage. Das ist völlig ungesteuert und nicht unbedingt zielführend. Ich will den Weltfrieden und eine Million auf dem Konto...

D
Dezibel

08.10.2014 um 13:34 Uhr

Selbst wenn ihr es schafft, den Arbeitgeber loszuwerden (ja, das geht), so denkt daran, er hat seine Zuträger und Stiefelputzer trotzdem im Saal sitzen. Deshalb hat mein AG gar nicht lange gezögert, wenn ich mit ihm abgesprochen habe, dass er dann irgendwann rausgeschickt wird (er hat sicher Besseres zu tun. als seine wertvolle Zeit hier rumzusitzen ...).

Das kommt bei den Kollegen gut an (der traut sich was), wir hatten die Möglichkeit, ein paar Sorgen und Fragen kennenzulernen und der AG wurde mit Sicherheit hinterher auch schnellstens informiert. Aber das soll euch nicht davon abhalten, es zu versuchen. Allerdings: Er muss immer sein Gesicht dabei wahren können, sonst habt ihr schlechte Karten.

Eine Umfrage zur Sinnhaftigkeit des BR? ... Aber auch ohne AG ist das für mich Selbstmord mit Ansage! Dem ist nichts hinzuzufügen. Lasst solche unkontrollierbare Aktionen.

W
wieso

08.10.2014 um 16:47 Uhr

die Fragen in der Umfrage werden wir umarbeiten bzw. nicht direkt nach der Sinnhaftigkeit fragen. Nachdem sich ja einige fragen mögen wie ich überhaupt darauf komme, will ich es erklären. Meine Idee war im Fall von -nein, wir brauchen keinen BR- aufzuzeigen was bislang auf Kosten der MA schief gelaufen ist und, dass dies wohl auch so weitergegangen wäre, wenn es keinen BR geben würde. Aufzeigen, dass wir Möglichkeiten haben die ein MA nicht hat. Wie gesagt es war eine für mich schlüssige Idee aber ich werde diese Frage auf jeden Fall streichen.

Wie gesagt, möchte ich versuchen vorbereitet in die Versammlung zu gehen. Andererseits sollen die MA Gelegenheit haben sich zu äussern. Selbstverständlich wird es trotz Umfrage auch die Möglichkeit bei der Versammlung geben aber ich rechne nicht damit, dass diese Möglichkeit wahrgenommen wird. Anonym kann sich durch die Umfrage jeder beteiigen dem der Mut fehlt dies Öffentlich zu tun. Mit dem Wunsch nach Weltfrieden und einer Million kann ich leben, wir befragen ja schliesslich keinen Kindergarten oder einen Jugendtreff.

P
Pjöööng

08.10.2014 um 17:00 Uhr

Ich halte die Frage nach der notwendigkeit eines BR auch für eher kritisch, egal wie sie gestellt wird. Ihr bringt Euch dadurch eher in einen unnötigen Rechtfertigungsdruck.

Wird denn Euer Verhalten davon wesentlich beeinflusst? "... aufzuzeigen was bislang auf Kosten der MA schief gelaufen ist und, dass dies wohl auch so weitergegangen wäre, wenn es keinen BR geben würde." Diese Aussage würde mich noch nicht von der Notwendigkeit eines BR überzeugen Dass es OHNE "irgendetwas" schlecht lief heißt ja noch nicht zwingend, dass es MIT "irgendwas" besser läuft. Nur durch erfolgreiche BR-Arbeit werdet Ihr überzeugen können, durch Erfolge. Entscheidend ist also nicht, darzustellen, was in der Vergangenheit schief lief, sondern, was Ihr erreicht habt.

Ob die Belegschaft meint, einen BR zu brauchen könnt Ihr eigentlich viel besser an dem Besuch der Betriebsversammlung ablesen und der Stimmung die dort herrscht.

P
paula

08.10.2014 um 17:07 Uhr

wieso

die Frage nach dem Sinn des BR stellt sich nicht!!!! Selbst das BetrVG sagt in § 1 Abs. 1:

"In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt"

Also geht selbst der Gesetzgeber völlig zwanglos davon aus, dass es einen BR geben soll. Fragt nicht die MA danach! Was machst Du bei heftigen Gegenwind und die Kollegen deine tollen Themen nicht wertschätzen? Morgen BR auflösen?

Ehrlich: ich halte die Frage für absoluten Blödsinn! Ihr sollten einfach das Selbstverständnis haben dass es Euch geben MUSS!!!

W
wieso

08.10.2014 um 17:35 Uhr

nachdem es die 1. Betriebsversammlung überhaupt sein wird gehen wir davon aus, dass schon einige, vielleicht sogar alle kommen werden. Wir haben einiges in Arbeit oder auf dem Plan aber noch nicht viel davon abgeschlossen um einen großartigen Tätigkeitsbericht geben zu können.

Damit die MA auch zukünftig zahlreich erscheinen sollte die Versammlung nicht gleich in die Hose gehen. Die MA durch die Umfrage schon im Vorfeld einzubeziehen schien mir eine gute Idee.

@paula ich habs ja nun begriffen, dass die Frage nach der Sinnhaftigkeit nix ist. Wenn ich/wir mal ein paar Jahre im Amt bin/sind, sind wir in dem Thema sicher auch souveräner

P
paula

08.10.2014 um 19:07 Uhr

manchmal muss man eben auf die Leute einreden wie auf ein krankes Pferd :D

W
Widder

09.10.2014 um 14:19 Uhr

@wieso Ihr müsst auf der Betriebsversammlung nicht in erster Linie die abgeschlossenen Dinge präsentieren, sondern schlicht und einfach die offenen Baustellen aufzeigen, und (wenn möglich) ein paar Lösungsansätze darstellen.Das ist der Sinn des Tätigkeitsberichtes, nämlich auch das darzustellen, was noch zu beackern ist. Dadurch wird den meisten MA bewußt, das ihr keinen Kaffeeklatsch macht. Laßt euren NL ruhig zuhören, denn er muss die Probleme kennen, für die er dann auch die Abstellmaßnahmen einleiten muss. Spätestens auf einen der nächsten Betriebsversammlungen muss er dazu Stellung nehmen.

W
wieso

09.10.2014 um 18:03 Uhr

Danke widder, hab ich wieder was gelernt.

Ich hätte da noch eine andere Frage. Unser NLL der ja den AG auf der vers. vertritt tut immer so, als ob er sich nicht auskennen würde im BetrVg usw.

Wenn wir ihn zur Versammlung einladen sollen wir ihm in der Einladung vorsichtshalber gleich mitteilen wozu er in der Vers. lt. BetrVg Stellung zu nehmen hat bzw. einen Bericht abzugeben hat? Oder wäre das etwas unverschämt?

Ich hör ihn nämlich schon sagen: dass wusste ich nicht, die genauen Zahlen hab ich jetzt nicht im Kopf ...

P
paula

09.10.2014 um 18:40 Uhr

also eine Einladung unter Nennung der Tagesordnung muss der AG ja eh erhalten. Da kann man ihm doch schon mitteilen, dass man erwartetet, dass er zu x, y und z bitte Stellung nehmen sollte. Er muss das nicht machen, aber ehrlich... das macht er in der Regel nur einmal. Denn er muss danach den Sturm der Entrüstung der MA ertragen

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