Wählerliste
Hallo, haben die Kollegen die auf der Wählerliste stehen auch ein Jahr Kündigungsschutz wie ein Nachrücker oder muss er mindestens an einer Sitzung teilnehmen. Wer kann mir helfen und wo finde ich den § dazu.
Community-Antworten (2)
07.10.2014 um 21:27 Uhr
Es gibt den nachwirkenden K-Schutz nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses - auch ohne Sitzung. Durch Teilnahme an einer Sitzung wegen Nachrückens verlängert sich der Schutz (siehe § 15 KSchG)
08.10.2014 um 08:25 Uhr
Wer auf der Wählerliste steht (und nicht kandidiert) hat überhaupt keinen Kündigungsschutz und nimmt auch niemals an einer Sitzung teil (es sei denn als Gast oder Sachverständiger)! Fragt doch mal Onkel Guugel nach den Begrifflichkeiten.
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