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Vorwurf der Geschäftsleitung

S
Sloggy
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo in die Runde,

unsere GL ist der Meinung das wir für den Produktionsausfall in einer Abt. als BR gerade stehen sollen. In einer BR-Sitzung wurde beschlossen das wir nur mit einem Kollegen in aus der Abt. ein Gespräch führen sollen. In der Abt. wurden wir von allen in der Schicht beteiligten über Missstände informiert. Das Gespräch dauerte etwa 35 Min. Nun wird uns der Produktionsausfall aufgezeigt und welche Kosten daran hängen. Einer der Vorwurfe aus der Schicht lautet jedoch das diese Schicht bis zu 50% Leistungsschwächer wäre wie die gegen Schicht.

Als Frustsauger (BR) haben wir uns in der Abt. so kurz wie möglich gehalten.

Was sollte unserer BR Vorsitzender nun tun.

2.051011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

29.09.2014 um 23:21 Uhr

Ich würde mich schleunigst bei der gf entschuldigen und hoffen, dass sie damit zufrieden sind...

S
Sloggy

29.09.2014 um 23:27 Uhr

Hallo Kölner

Warum Entschuldigen wenn definitiv in der Abt. was nicht in Ordnung ist? Der Betriebsfrieden gestört und die AN unzufrieden mit ihrer Situation sind?

K
Kölner

29.09.2014 um 23:36 Uhr

Aber die Produktion stand still... Einfach so? Und ihr seid zu den AN gegangen und nicht umgekehrt. Wen wollt ihr denn jetzt mehr schützen, euch oder die AN ? Wenn der AG ernst macht kann das echt böse werden... Aber das ist meine Sicht. Warten wir mal auf snooker.

S
Sloggy

29.09.2014 um 23:45 Uhr

Uns lag schon das Problem aller vor. Jedoch wollten wir in diesem Fall nur mit einem ein Gespräch führen und ihn dazu abholen. Örtliche begebenheiten.

A
AlterMann

30.09.2014 um 00:29 Uhr

Nur nicht bange machen lassen. Der BR hat seine Arbeit gemacht. Der BR darf die Produktionsstätte jederzeit betreten und mit Mitarbeitern sprechen. Und wenn dann plötzlich alle mit dem BR sprechen wollen, ist das auch in Ordnung. Die Drohung der GF ist da nur lächerlich, da würde ich als BR nicht mal drauf eingehen. Ihr solltet die Missstände aber genau aufdröseln und auf Abhilfe drängen. Wenn die GF stur ist, kann man da auch mal eine Abteilungsbetriebsversammlung machen und gaaanz ausführlich drüber sprechen. Bei uns gab's in einer ähnlichen Situation mal eine BetrVers. über 5 Stunden. Der BR hat die GF im Voraus über die Planung unterrichtet und um Mittagessen für die Teilnehmer gebeten... :D

S
Sloggy

30.09.2014 um 00:34 Uhr

Danke AlterMann

so hört sich die ganze Sache schon besser an. Frage zur Abt.Bert.Vers. kann hier auch nur Abt. Intern besprochen werden? Beziehungsweise über die Probleme in der Abt.

Gruß Sloggy

A
AlterMann

30.09.2014 um 00:44 Uhr

Hallo Sloggy, das ist ja der Sinn einer Abt.-Betriebsversammlung, dass man da genauer über die dort aufttretenden Probleme sprechen kann. Ansonsten unterscheidet sie sich nicht von einer ganz normalen Betriebsversammlung.

H
Hoppel

30.09.2014 um 09:22 Uhr

Räusper ...

Mit einer Abteilungsversammlung i.S.d. § 43 BetrVG hat das Ganze ja nun rein gar nichts zu tun!!!

§ 43 (2) BetrVGDer Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.

Da diese Voraussetzung in keinster Weise erfüllt war, würde ich das Wort "Abteilungsversammlung" noch nicht mal ansatzweise in den Mund nehmen. Zumal der AG dann auch noch berechtigt wäre, den teilnehmenden KollegInnen Lohn/Gehalt für diesen Zeitraum zu kürzen.

Weiter kommt man ev. über das Recht der AN, den BR während der Arbeitszeit aufsuchen zu dürfen (§39 BetrVG). Allerdings müssen die KollegInnen auch dann Rücksicht auf betriebliche Interessen nehmen und dürfen den Betriebsablauf nicht unnötig stören. Auch hätten sich die KollegInnen in diesem Fall beim AG ab- und zurückmelden müssen.

Ihr könnt versuchen, diese Besprechung in den § 39 BetrVG umzudeuten, da ihr nicht verpflichtet seid, die KollegInnenn auf Sprechstunden verweisen zu müssen. Aber die A*schkarte habt ihr jetzt erstmal und zwar eine ernst zu nehmende.

Wenn ihr einen Anwalt kennt, würde ich den vorsorglich kontaktieren und um Rat fragen.

G
gironimo

30.09.2014 um 11:29 Uhr

Nun wird uns der Produktionsausfall aufgezeigt<

Ja und - wo ist das Problem. Das kann doch mal gesagt werden. Trotzdem würde ich den AG auf den Teppich zurückholen und über Ursache und Wirkung sprechen. Offenbar stimmt ja in dieser Abteilung so einiges nicht. Da hat der AG vielleicht nach Beratung mit Euch einen großen Handlungsbedarf. Dann wird es vielleicht auch zukünftig nicht zu derartigen Störungen im Betriebsablauf kommen.

Und wenn der AG über Leistungsdaten sprechen will .... da habt Ihr ja eine Mitbestimmung.

PS: Ich würde auch das Thema kosten gar nicht weiter vertiefen - es lenkt nur von den Problemen ab, dies es zu lösen gilt.

S
Snooker

30.09.2014 um 13:56 Uhr

Bevor der Kölner ganz nervös auf seinem Stuhl rumrutscht uns sich fragt wann meldet der Snooker sich endlich........HiEr winks ;-)

Im Grunde genommen ist eigentlich schon alles gesagt. Als BR begebt ihr euch schon auf ganz dünnem Eis wenn ihr in der Art die Produktion beeinflusst. Nur wenn der AG dies in dieser Form so sagt, würde ich ihn auffordern er möge dem BR dies, mit detailierter Aufstellung; wieso, weshalb, warum und wie lange, schriftlich einreichen. Denn gegebenfalls könnte ein Rechtsanwalt, wenn er alle Fakten kennt und nicht wie wir hier 5 Zeilen, eine Behinderung der BR Arbeit nach §23 BetrVG sehen. Dies würde aber nur gehen wenn das Ganze hier noch eine Vorgeschichte hätte die wir hier so nicht kennen. Ich persönlich würde hier raten den AG ins BR Büro ein zu laden´(viele BR´s können in den eigenen 4 Wänden besser reden) und mit ihm in Ruhe das Problem erörtern. Erst dann würde ich zu den MA gehen und im deuten das wenn er ein individuelles Problem hat, kann er sich jederzeit an den BR wenden. (aufklären das er sich beim Vorgesetzten an uns ab zu melden hat. Aber nicht mehr und nicht weniger. Verwehren darf der Vorgesetzte es nicht) Wenn dann halt dreißig Leute in der Abteilung sind und alle haben ein individuelles Problem, kann ja keiner was dafür wenn sich zum Schluss rausstellt das alle das gleiche Problem haben. Und den BR kann man nicht anlasten für den Produktionsausfall verantwortlich zu sein, denn dieser hat ja lediglich drauf hin gewiesen das es jedem MA frei steht............... Und wenn ich mal so inne Glaskugel gugge k, könnte ich mit vorstellen das es bei dem Problem eh ne mitbestimmungspflichtige Sache wird, wo der BR eh mit im Boot ist. Anders kann ich es mir bei der Masse der sich Beschwerenden nicht vorstellen.

S
Sloggy

30.09.2014 um 20:11 Uhr

Hallo an alle danke für die vielen Infos. Definitiv Fakt ist das wir der Abt. helfen werden und schauen was dort im argen ist. Die GL lässt von weiteren Masssnahmen ab. Ich danke Snocker, Hoppel, AlterMann,Kölner(?)und Gironimo

Ihr habt deutlich genacht wie ihr es seht

Betriebsrat werden ist nicht schwer, Betriebsrat sein dagegen sehr

Bis zum nächsten mal

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