Personelle Einzelmassnahmen, Betriebsrat nicht über Befristung informiert
In unserem Betrieb arbeitet eine studentische Aushilfe bereits seit mehreren Jahre mit 20 Wochenstunden. Nach Auslaufen des letzten Zeitvertrags erhielt der Betriebsrat die Information über eine Vertragsverlängerung in "unbefristet". Die Aushilfe erhielt allerdings einen erneuten Zeitvertrag (der mittlerweile 6. hintereinander!) für ein halbes Jahr. Der Betriebsrat hat dies nur durch Zufall erfahren. Was bedeutet dass, für den Mitarbeiter, wenn dieser auf Entfristung klagt?
Community-Antworten (7)
29.09.2014 um 19:55 Uhr
Er wird wohl einen unbefristeten Vertrag vor dem Gericht erstreiten können. Natürlich sieht ihn der Chef dann lieber von hinten als von vorne. Aber mich würde das zunächst einmal nicht abschrecken, mein Recht geltend zu machen.
Hier denke ich aber, dass auch der BR einmal ein ernstes Wort mit dem AG sprechen sollte. Man muss ja nun nicht jeden Rechtstreit führen - insbesondere bei der offensichtlich fehlerhaften Anhörung des BR. Zeit für diplomatisches Geschick.
Was heißt denn überhaupt "studentische Aushilfe"? Ist das gleich zu setzen mit weit unter Durchschnitt bezahlte billige Kraft? Vielleicht auch hier einmal ein Punkt, den es mit dem AG zu besprechen gäbe.
29.09.2014 um 20:29 Uhr
was steht denn im Vertrag? Gibt es vielleicht einen Befristungsgrund?
29.09.2014 um 21:41 Uhr
Es handelt sich um eine zeitliche Befristung ohne Sachgrund. Auch im Vertrag ist kein Sachgrund angegeben.
29.09.2014 um 22:21 Uhr
Ich kenne ein Urteil (auch wenn ich es jetzt nicht finde), dass die Einstellung als studentische (Hilfs-)Kraft immer als sachgrund ansieht...
29.09.2014 um 22:35 Uhr
na dann siehe gironimo
29.09.2014 um 22:43 Uhr
@Kölner
hast Du etwa BAG 7 AZR 259/89 bzw. BAG 7 AZR 657/92 im Sinn?
interessant...
29.09.2014 um 23:34 Uhr
Ich würde dich jetzt gerne öfters als Recherche nutzen. :-) Aber es gibt auch noch was aktuelleres...
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