Erstellt am 29.09.2014 um 17:55 Uhr von gironimo
Er wird wohl einen unbefristeten Vertrag vor dem Gericht erstreiten können. Natürlich sieht ihn der Chef dann lieber von hinten als von vorne. Aber mich würde das zunächst einmal nicht abschrecken, mein Recht geltend zu machen.
Hier denke ich aber, dass auch der BR einmal ein ernstes Wort mit dem AG sprechen sollte. Man muss ja nun nicht jeden Rechtstreit führen - insbesondere bei der offensichtlich fehlerhaften Anhörung des BR. Zeit für diplomatisches Geschick.
Was heißt denn überhaupt "studentische Aushilfe"? Ist das gleich zu setzen mit weit unter Durchschnitt bezahlte billige Kraft? Vielleicht auch hier einmal ein Punkt, den es mit dem AG zu besprechen gäbe.
Erstellt am 29.09.2014 um 18:29 Uhr von paula
was steht denn im Vertrag? Gibt es vielleicht einen Befristungsgrund?
Erstellt am 29.09.2014 um 19:41 Uhr von Fanella
Es handelt sich um eine zeitliche Befristung ohne Sachgrund. Auch im Vertrag ist kein Sachgrund angegeben.
Erstellt am 29.09.2014 um 20:21 Uhr von Kölner
Ich kenne ein Urteil (auch wenn ich es jetzt nicht finde), dass die Einstellung als studentische (Hilfs-)Kraft immer als sachgrund ansieht...
Erstellt am 29.09.2014 um 20:35 Uhr von paula
Erstellt am 29.09.2014 um 20:43 Uhr von paula
@Kölner
hast Du etwa BAG 7 AZR 259/89 bzw. BAG 7 AZR 657/92 im Sinn?
interessant...
Erstellt am 29.09.2014 um 21:34 Uhr von Kölner
Ich würde dich jetzt gerne öfters als Recherche nutzen. :-)
Aber es gibt auch noch was aktuelleres...