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BRM Rückkehr nach Elternzeit

S
SchnummLi
Okt 2022 bearbeitet

Hallo, ich komme in einigen Monaten aus der Elternzeit (14 Monate) zurück.

Normale Kollegen haben dann ja nur ein Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz? Haben ich als BRM mehr Rechte, weil es sonst eine Versetzung wäre? Oder ist das Zuweisen eines Platzes nach der Elternzeit keine Versetzung in dem Sinn das ich als BRM mehr Schutzrechte habe?

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Community-Antworten (5)

S
SabiKa89

17.10.2022 um 16:56 Uhr

Natürlich hast Du als BRM nicht mehr "Rechte" als andere Arbeitnehmer im Hinblick auf Rückkehr aus Elternzeit. Du darfst aber auch nicht benachteiligt werden.

Zuerst ist vom AG zu prüfen, ob Du auf deinem alten Arbeitsplatz zurück kannst. Wenn dies nicht möglich sein sollte, so ist Dir unter Angabe der Gründe ein vergleichbarer (Im Hinblick auf Bezahlung und Tätigkeit) Arbeitsplatz anzubieten.

Ob dies dann eine Versetzung wird, muss man dann in diesem Falle prüfen. Aber auch als Betriebsratsmitglied kannst Du selbstverständlich auch versetzt werden.

E
enigmathika

17.10.2022 um 18:02 Uhr

Wobei bei einem Betriebsratsmitglied der Betriebsrat der Versetzung zustimmen muss, wenn das BRM selbst nicht versetzt werden möchte.

M
Moreno

17.10.2022 um 21:25 Uhr

Enigmathika aber doch nur wenn die Versetzung bedeuten würde, dass das BRAmt enden würde.

R
Relfe

18.10.2022 um 11:29 Uhr

das sehen Gerichte aber ggf. anders, weil eine Versetzung eines BRM kann auch eine "kalte Kündigung" sein, somit kann ein BRM sich gegen eine Versetzung ohne Zustimmung durch den BR i.d.R. erfolgreich wehren, auch wenn er durch die Versetzung nicht direkt sein Amt verlieren würde.

https://www.hensche.de/Betriebsratsmitglied_Versetzung_Arbeitsrecht_Betriebsratsmitglied.html#tocitem7

M
Moreno

18.10.2022 um 12:25 Uhr

Vielleicht vielleicht auch nicht ;-) aber gegen eine normale Versetzung z.b. in eine andere Abteilung gibt es keinen anderen Schutz wie bei AN ohne Ehrenamt.

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