Termin für Betriebsversammlung einen Tag vorher verlegen?
Hallo zusammen,
ich habe folgedes Problem: Wir gründen gerade einen Betriebsrat und müssen nun den Wahlvorstand wählen. Am 24.09 wurde ein entsprechender Aushang am Schwarzen Brett angebracht mit einer Einladung zur Betriebsversammlung zum 01.10.2014. Am 27.09 hat der Chef durch die Blume gemeint, dass es ja wahrscheinlich ein großes Postaufkommen an dem Tag geben wird. Er hat aber nicht davon gesprochen den Termin zu verlegen. Wir gehen davon aus, dass er sich das Morgen - da möchte er sich mit uns zusammen setzen um den Ablauf durchzugehen - anders überlegt hat, und doch auf einen anderen Tag bestehen wird. Ich finde das allerdings reichlich spät. Müssen wir darauf eingehen? oder gibt es irgendwo eine Klausel, die ihm das verschieben des Termins einen Tag vorher verbietet? Ich habe bisher nichts finden können. Wir gehen davon aus, dass er auf Zeit spielen will und deshalb erst Morgen etwas zur Terminverschiebung sagen wird
Community-Antworten (4)
29.09.2014 um 20:28 Uhr
Postaufkommen? Das ist doch ein eher belangloser Grund. Dann bleibt halt mal was liegen...
30.09.2014 um 00:49 Uhr
Hallo Whissel, das ist wohl nicht ungewöhnlich, dass ein Chef gerne eine Bertriebsratswahl aufschieben oder verhindern möchte. Und für die "Pioniere" der Wahl ist das sicher nicht einfach. Wenn ihr das noch nicht getan habt, holt Euch Unterstützng bei der gewerkschaft. Die können die Betriebsversammlung stärken, auf bedenken der Kollegen antworten und dafür sorgen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die haben ja auch genügend Anwälte beschäftigt.
30.09.2014 um 08:57 Uhr
Ich nehme mal meine rosarote Brille ab und setzte mal die schwarze Brille auf! Bei Terminen sollte man total vorsichtigt sein. Wenn hier schon Fehler gemacht werden, weil Fristen nicht eingehalten werden, ist kann die Wahl anfechtbar sein! Wenn zum Beispiel Mindestzeiten nicht eingehalten werden bzw. kurzfristig verschoben werden. Hier lauern mit persönlich zuviel Stolperfallen.
30.09.2014 um 11:20 Uhr
Diese Versammlung basiert auf dem BetrVG und ist der erste Schritt zur Wahl. Ich würde dem Chef daher mit Hinweis auf das BetrVG die kalte Schulter zeigen. Dieses und die Wahlordnung gehen davon aus, dass die Versammlung zu dem Zeitpunkt stattfindet, der im Einladungsschreiben genannt ist.
Zur Beruhigung des Chefs - die Versammlung dürfte nicht all zu lange dauern.
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