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Abbruch Wiedereingliederung durch Arbeitnehmer

B
berndf
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Arbeitnehmer seine Wiedereingliederung nach Wochen plötzlich abbrechen wenn Sie der Meinung ist Sie könnte wieder voll arbeiten.

Klar der Arbeitgeber hätte gerne noch ein paar Wochen verlängert um eine kostenlose Arbeitskraft zu haben.

Sie hat sich beim zuständigen Meister telefonisch gemeldet um am Montag wieder voll zu arbeiten. Der Meister ist damit einverstanden, nur die Personalabteilung meckert.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

29.09.2014 um 13:26 Uhr

klar meckern die - ist eben ein Unterschied, ob der Betrieb oder die KK zahlt.

Ansonsten kommt es aus meiner Sicht auf die Vereinbarung an, die damals beim BEM-Gespräch zu Stande kam.

M
Moreno

29.09.2014 um 14:53 Uhr

Na in der Regel gibt es ja einen Wiedereingliederungsplan der eine genaue Zeitschiene festlegt. Bricht der Arbeitnehmer dies ab und will sofort wieder Vollzeit arbeiten könnte ich mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber dies aus Gründen der Fürsorgepflicht ablehnen kann. Übrigens wir achten darauf das im Dienstplan die Wiedereingliederung nicht angerechnet wird so ist der Langzeitkranke keine Billiglösung für den AG und er / sie kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen weil genügend Personal vor ORT ist.

Q
Quietschbeule

29.09.2014 um 16:13 Uhr

Bei einer wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben. Entweder befindet er sich in def Entgeltfortzahlung oder in drr Krankengeldzahlung durch den Arbeitgeber. Der wiedereingliederungsplan wurde vom Arzt ausgestellt, AN und A G muessen zustimmen. Eine Aendeungdes Wiedereingliederungsplanes kann nur der Arzt machen. Der Arzt muss bescheinigen, dass der AN gesund ist.

M
Moreno

29.09.2014 um 16:24 Uhr

@Quitschbeule seit wann gibt's denn ne Gesundschreibung?

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