Erstellt am 29.09.2014 um 09:45 Uhr von martinez
nein kann man nicht!!
Wenn ihr jetzt wieder nichts macht, seit ihr nicht wirklich ernst zu nehmen, vor allem da es ja schon diverse Gespräche gab!
Gruß
Erstellt am 29.09.2014 um 10:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (mcrena):
"Wir haben beim letzten Mal ausdrücklich darauf hingewiesen, das wir bei
erneuten Verstoß einen Anwalt einschalten werden.
Kann man den umgehen ohne die Glaubwürdigkeit zu verlieren? "
Merke: Man sollte nur dann mit etwas drohen, wenn man auch bereit ist, die Drohung umzusetzen. Deshalb muss man sich das überlegen, ehe man droht.
Erstellt am 29.09.2014 um 11:39 Uhr von gironimo
Ich kann meinen Vorrednern nur Recht geben.
Der BR ist u.a. dazu da, darüber zu wachen, dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze angewandt werden - also auch das BetrVG.
Und wenn einer (hier Euer AG) sich beharrlich weigert, die Rechte des BR zu beachten, seit Ihr aus meiner Sicht sagar in der Pflicht, Eure Rechte durchzusetzen. Das Ihr das tut können die, die Euch gewählt haben auch erwarten.
Und nicht Ihr seit dann die Störer des Burgfriedens sondern der, der Eure Rechte nicht anerkennen will - der AG.
Es gibt viele AG die testen den BR mit solchen Aktivitäten um zu sehen, wie konsequent und entschlossen der BR seine Interressen wahr nimmt.
Und beim nächsten Fall droht Ihr nicht nur mit einem Anwalt (den Ihr dann natürlich auch beauftragen solltet), sondern fordert den AG unter Hinweis auf § 101 BetrVG auf, die personelle Maßnahme unverzüglich rückgängig zu machen.