Erstellt am 29.09.2014 um 07:56 Uhr von gironimo
Wer - angesichts des § 77 Abs. 3 BetrVG - verhandelt denn da?
Im Übrigen sind außertarifliche Angestellte eben außer Tarif. Darum kann der AG auch entscheiden, dass diese nichts bekommen. Selbst wenn er einen Betrag zur Verfügung stellt, kann der BR die Höhe des Betrages nicht beeinflussen (nur mit guten Worten). Der BR kann nur bei den Verteilungsgrundsätzen mitbestimmen.
Zu prüfen wäre, ob den die ATler tatsächlich ATler im Sinne des "angelehnten" Tarifvertrages sind (siehe Geltungsbereich; meist § 1 MTV)
Erstellt am 29.09.2014 um 18:15 Uhr von paula
mich würde mal interessieren wie sich bei den Kollegen das Gehalt zusammensetzt. Handelt es sich um ein Tarifgehalt mit einer zusätzlichen Zulage, die nun durch die Erhöhung abgeschmolzen wird? Oder haben die Kollegen wirklich nur eine Zusage bezüglich ihres Gehalts in Gänze?
Und sind die AT-Mitarbeiter insgesamt über der höchsten Gehaltsgruppe? Und ist der AG im AG-Verband?
Es gibt im Sprachgebrauch vieler Unternehmen quasi eigene Definitionen solcher Mitarbeiter. Da finden sich die tollsten Sachen
Erstellt am 29.09.2014 um 20:30 Uhr von Pickel
Das Gehalt der AT steht quasi ohne Bezug zum Tarifvertrag frei im Raum. Der AG ist nicht tarifgebunden und die MA verdienen nach unserer letzten Einsicht alle mehr als die höchste Gehaltsgruppe.
Erstellt am 30.09.2014 um 11:39 Uhr von paula
Also als erstes würde ich den Kollegen dann raten ihre Regelungen im Arbeitsvertrag mal genau prüfen zu lassen. Da hier etwas von Anlehnung gesagt wird könnte das ja auch für den Gehalts-TV gelten. Bei solchen Formulierungen kann man schnell Fehler machen und ein solcher geht zu Lasten des AGs.
Der BR könnte versuchen das Thema Verteilungsgrundsätze zu reiten. Das ist aber wackelig. Sehr wackelig. Denn was wird hier verteilt? Die Zulage über der höchsten TG die aber offensichtlich so arbeitsvertraglich nicht geregelt ist?
Erstellt am 30.09.2014 um 11:40 Uhr von paula
Ähhh noch was:
Gerüstbauer bist Du Pickel?
Erstellt am 30.09.2014 um 12:13 Uhr von Pickel
Paula, der Gerüstbauer ist mein Kollege. Ich habe ihm geraten, sich hier zu melden, da wir in der Sache unterschiedlicher Meinung sind und gerne eine 3. Stimme woll(t)en.
Erstellt am 30.09.2014 um 22:11 Uhr von paula
Erstellt am 01.10.2014 um 07:31 Uhr von Hoppel
Ein BR hat es doch über den § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG in der Hand, eine BV "Eingruppierungsrichtlinien" zu erzwingen.
In diesem Rahmen kann ein BR auch einen "Mindestabstand" vereinbaren. Also wie viel Prozent muss das Gehalt eines ATlers mindestens über dem höchsten Tarifentgelt liegen, um als AT eingestuft zu werden.
@ Pickel
"Der AG ist nicht tarifgebunden und die MA verdienen nach unserer letzten Einsicht alle mehr als die höchste Gehaltsgruppe."
Was verstehst Du unter "höchster Gehaltsgruppe"?
Wenn ein TV z.B. 13 Gehaltsgruppen hat und die höchste Gehaltsgruppe ist 13 mit z.B. einem Monatsgehalt von 8.000 Euro >> liegt das Gehalt Eurer ATler dann bei mind. 8.800 Euro, also mind. 10% drüber?? Entspricht die vereinbarte Arbeitszeit auch der des TV oder sind bei den KollegInnen jeden Monat z.B. 10 Überstunden/Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten?
Wie werden Eure KollegInnen überhaupt eingruppiert? Gibt es eine BV, dass z.B. die Tätigkeit als Reinigungskraft in die Entgeltgruppe 5 und die eines Abteilungsleiters in die Entgeltgruppe 10 fällt?