AT nicht mit erhöht?
Wir sind gerade bei einer neuen Tarifrunde. Ist bei uns bisschen kompliziert, wir lehnen sind nicht gebunden, lehnen uns aber an einem TV an, dann aber wiederum zeitlich versetzt.
Bisher galt die abgeschlossene Erhöhung auch immer für alle AN. Aber am Freitag überraschte der AG mit der Auffassung, dass AT-AN nicht gelten sollen, da diese ja außerhalb des Tarifs stehen.
In den jeweiligen AV ist dazu wohl kein passus zu finden (nur dass wir uns eben an den TV anlehnen).
Darf der AG AT einfach ausnehmen? Gilt hier betriebliche Übung? Wie wird das bei euch gehandhabt?
Community-Antworten (8)
29.09.2014 um 09:56 Uhr
Wer - angesichts des § 77 Abs. 3 BetrVG - verhandelt denn da?
Im Übrigen sind außertarifliche Angestellte eben außer Tarif. Darum kann der AG auch entscheiden, dass diese nichts bekommen. Selbst wenn er einen Betrag zur Verfügung stellt, kann der BR die Höhe des Betrages nicht beeinflussen (nur mit guten Worten). Der BR kann nur bei den Verteilungsgrundsätzen mitbestimmen.
Zu prüfen wäre, ob den die ATler tatsächlich ATler im Sinne des "angelehnten" Tarifvertrages sind (siehe Geltungsbereich; meist § 1 MTV)
29.09.2014 um 20:15 Uhr
mich würde mal interessieren wie sich bei den Kollegen das Gehalt zusammensetzt. Handelt es sich um ein Tarifgehalt mit einer zusätzlichen Zulage, die nun durch die Erhöhung abgeschmolzen wird? Oder haben die Kollegen wirklich nur eine Zusage bezüglich ihres Gehalts in Gänze?
Und sind die AT-Mitarbeiter insgesamt über der höchsten Gehaltsgruppe? Und ist der AG im AG-Verband?
Es gibt im Sprachgebrauch vieler Unternehmen quasi eigene Definitionen solcher Mitarbeiter. Da finden sich die tollsten Sachen
29.09.2014 um 22:30 Uhr
Das Gehalt der AT steht quasi ohne Bezug zum Tarifvertrag frei im Raum. Der AG ist nicht tarifgebunden und die MA verdienen nach unserer letzten Einsicht alle mehr als die höchste Gehaltsgruppe.
30.09.2014 um 13:39 Uhr
Also als erstes würde ich den Kollegen dann raten ihre Regelungen im Arbeitsvertrag mal genau prüfen zu lassen. Da hier etwas von Anlehnung gesagt wird könnte das ja auch für den Gehalts-TV gelten. Bei solchen Formulierungen kann man schnell Fehler machen und ein solcher geht zu Lasten des AGs.
Der BR könnte versuchen das Thema Verteilungsgrundsätze zu reiten. Das ist aber wackelig. Sehr wackelig. Denn was wird hier verteilt? Die Zulage über der höchsten TG die aber offensichtlich so arbeitsvertraglich nicht geregelt ist?
30.09.2014 um 13:40 Uhr
Ähhh noch was:
Gerüstbauer bist Du Pickel?
30.09.2014 um 14:13 Uhr
Paula, der Gerüstbauer ist mein Kollege. Ich habe ihm geraten, sich hier zu melden, da wir in der Sache unterschiedlicher Meinung sind und gerne eine 3. Stimme woll(t)en.
01.10.2014 um 00:11 Uhr
ok alles klar ;)
01.10.2014 um 09:31 Uhr
Ein BR hat es doch über den § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG in der Hand, eine BV "Eingruppierungsrichtlinien" zu erzwingen.
In diesem Rahmen kann ein BR auch einen "Mindestabstand" vereinbaren. Also wie viel Prozent muss das Gehalt eines ATlers mindestens über dem höchsten Tarifentgelt liegen, um als AT eingestuft zu werden.
@ Pickel
"Der AG ist nicht tarifgebunden und die MA verdienen nach unserer letzten Einsicht alle mehr als die höchste Gehaltsgruppe."
Was verstehst Du unter "höchster Gehaltsgruppe"?
Wenn ein TV z.B. 13 Gehaltsgruppen hat und die höchste Gehaltsgruppe ist 13 mit z.B. einem Monatsgehalt von 8.000 Euro >> liegt das Gehalt Eurer ATler dann bei mind. 8.800 Euro, also mind. 10% drüber?? Entspricht die vereinbarte Arbeitszeit auch der des TV oder sind bei den KollegInnen jeden Monat z.B. 10 Überstunden/Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten?
Wie werden Eure KollegInnen überhaupt eingruppiert? Gibt es eine BV, dass z.B. die Tätigkeit als Reinigungskraft in die Entgeltgruppe 5 und die eines Abteilungsleiters in die Entgeltgruppe 10 fällt?
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