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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Öffentlich getätigte Zussage des AG über Lohnerhöhungen und nicht eingehalten

RC
Rudi C
Apr 2020 bearbeitet

Hallo,

nach acht Jahren Durststrecke wurden im April 2019 endlich die Löhne erhöht. Davor, im Dezember 2018, wurde vom Vorstand dazu in einer Sondersitzung folgende Aussage getätigt: "Zuvorderst die Langjährigen und nicht mit der Gießkanne". In der Nachbetrachtung stellte sich jedoch heraus, dass es Prozentual genau andersherum gelaufen ist. Während die über 10-Jährigen (10 MA) höchstens 6 % erhielten, wurden den unter 10-Jährigen (14 MA) 9 % - 30 % die Gehälter erhöht. Mir ist bekannt das in nicht tarifgebundenen Betrieben der BR bei der Lohnhöhe kein Mitspracherecht besitzt. Hier aber hat der AG aber selbst das Kriterium ("Langjährigen") öffentlich getätigt, von dem er aber jetzt nichts mehr wissen will. Wie also damit umgehen?

Gruß

30509

Community-Antworten (9)

K
Kjarrigan

29.04.2020 um 17:20 Uhr

Man kann den Vorstand ja mal danach fragen, aber erwarte keine vernünftige oder befriedigende Antwort. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus der Aussage nicht ableiten.

RC
Rudi C

29.04.2020 um 17:32 Uhr

Wenn ich mir aber den Text aus dem Link durchlese, komme ich aber irgendwie zu einem anderen Ergebnis. Zitat: Arbeitgeber versprechen viel. So habe ich bereits erlebt, dass

die Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses,
Weihnachtsgeld,
Lohnerhöhungen,
Urlaub,
zusätzliche Urlaubstage,
Urlaubsgeld,
ein Firmenwagen,
ein Firmennotebook

versprochen wurden. In all diesen Fällen wollte der Arbeitgeber später von seinem Versprechen nichts mehr wissen und verweigerte die Leistungen.
Das sind Ihre Ansprüche: So einfach kann es sich der Arbeitgeber nicht machen. Mündliche Zusagen gelten genauso, wie schriftliche Vertragsvereinbarungen. Hat Ihr Arbeitgeber etwas zugesagt, haben Sie darauf auch einen Anspruch." https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsvertrag/muendliche-zusagen-des-arbeitgebers-das-sind-ihre-ansprueche/

W
wdliss

29.04.2020 um 17:40 Uhr

Warum fragst du hier noch, wenn du deine Wunschantwort schon gefunden hast? Wenn du wirklich glaubst einen Anspruch zu haben: Ab zum Anwalt!

P
Pickel

29.04.2020 um 17:45 Uhr

Rudi C, das sind reine inkonkrete Absichtserklärungen, keine verbindlichen Zusagen aus denen sich ein vertraglicher Anspruch festmachen ließe.

M
Moreno

29.04.2020 um 17:58 Uhr

Also ich würde aus...zuforderst die Langjährigen...auch keinen Rechtsanspruch auf irgendwas erkennen. Vielleicht hat sich der AG zuerst die Löhne der Langjährigen angeschaut und dann die der Neueren und ist zum Schluss gekommen, dass diese Zuwenig Geld verdienen. Versprechen müssten meiner Ansicht nach schon ganz klar geäußert werden und beweisbar sein.

G
ganther

29.04.2020 um 19:11 Uhr

einen Rechtsanspruch sehe ich auch nicht. Ich würde mal mit 87 I Nr. 10 wedeln

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/lohnerhoehungen-koennen-mitbestimmung-unterliegen/

K
kratzbürste

30.04.2020 um 09:52 Uhr

"Mir ist bekannt das in nicht tarifgebundenen Betrieben der BR bei der Lohnhöhe kein Mitspracherecht besitzt." Bei der Höhe des Arbeitsentgelts in der Tat nicht. Aber bei den Verteilungsgrundsätzen schon; also der Frage, warum bekommt der eine x% und der andere y%. Da gilt § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG.

C
celestro

30.04.2020 um 10:30 Uhr

naja:

"Während die über 10-Jährigen (10 MA) höchstens 6 % erhielten, wurden den unter 10-Jährigen (14 MA) 9 % - 30 % die Gehälter erhöht."

fraglich, ob es hier überhaupt "Grundsätze" gab (wenn viele verschiedene Personen, sehr unterschiedlich bedacht wurden). Allerdings ... Lohnerhöhungen gehen doch normalerweise über den BR-Tisch, oder nicht?

RC
Rudi C

30.04.2020 um 11:34 Uhr

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

@ Widless In der Tat hatte ich schon längst meine Wunschantwort gefunden, aber überall wo ich mich umhörte war das Urteil wie hier im Forum, "kein Rechtsanspruch". Als juristischer Laie kommt man halt ins Schwimmen, sorry.

@Kratzbürste

Das ganze resultiert aus einem Komunikationsdesaster des vorherigen BR. Wir (Belegschaft) hatten den BR im Dez. 2019 höflichst "zurückgetreten", da er in der laufenden Periode keine einzige BRV abgehalten, keine einzige Info oder dergleichen an die Belegschaft geleistet hat. Nichts! Wir haben jetzt neu gewählt und konnten festellen, dass es keine Aufzeichnungen oder Nachweise existieren die das Mitsprachrecht des BR in dieser Angelegenheit belegen. Alles wurde in Hinterzimmer besprochen und dann in einer Nacht und Nebelaktion der Belegschaft komentarlos serviert. Meine Frage dazu: Können wir als neu gewählter BR darauf verweisen, das dass Mitspracherecht nicht gewahrt wurde und die Erhöhungen damit null und nichtig sind? Oder ist der Drops nach einem Jahr gelutscht?

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