Automatische E-Mail Weiterleitung
Liebe Betriebsratskollegen/Innen, ich bin Betriebsratsvorsitzender. Mein Computerarbeitsplatz nutze ich sowohl für alle dienstlichen Belange, als auch für alle Betriebsratsarbeiten. In meinen E-Mail Postfach habe ich eine automatische Weiterleitung an meine externe E-Mail Andresse außerhalt des betrieblichen Intranets eingerichtet, um immer ( bei Abwesenheiten/Dienstreise/etc ) auf dem Laufenden zu sein. In einem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass dies der IT-Abteilung aufgefallen sein und dies Arbeitgeberseitig aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu tolerieren sei. Des Weiteren bin ich aufgefordert worden, eine Stellungnahme zur Einrichtung der E-Mail Weiterleitung abzugeben. Mit dem Löschen der Weiterleitung habe ich keine Probleme. Wie aber soll ich die bisherige Verfahrensweise begründen, ohne Angreifbar zu werden? Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (1)
01.06.2011 um 21:48 Uhr
Das weiterleiten auf externe eMailaccounts ist nicht erlaubt. Denn dann ist u.a. nicht sichergestellt, dass kein Unberechtigter die Maisl lesen kann. Weiter könnte der AG auch sehr große rechtlich Probleme machen, da ja Daten des AG nach extern geleitet werden.
Begründen kann man es nur mit unwissend und nicht böse gemeint. Aber es ist ggf. auch einmal von Interesse zu erfahren, wie der AG Kenntnis von BR-Mails erlangen konnte. Die IT-Abteilung hat sich hier wohl auch gesetzwidrig Mails des BR angesehen.
Helfen kann hier den Mailaccount zu trennen also einen eigenen für BR.
Übrigens: Mails an den BRV sind an den BR gerichtet, denn auch der BRV ist nur einer von vielen. Er muss also allen BRM diese zugänglich machen. Daher am besten einen Mail-Account BR auf den alle BRM zugreifen können und wenn ein EBRM temporär nachrück muss auch diesem alle Mails wie auch alle anderen BR-Unterlagen zugänglich gemacht werden.
BAG, Beschluss vom 21.08.2009 Aktenzeichen: 7 ABR 15/08
Jedes Betriebsratsmitglied darf alle Unterlagen einsehen
Übrigens, auch BR-Unterlagen auf private Rechner/ Laptops oder USB-Stick geht nicht, gleiche Grundlage.
Wir hatten ein BRM da konnte nur der Richter im Gütetermin die Kündigung genau aus diesem Grunde noch verhindern. Das BRM kam mit einer "Ermahnung" davon.
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