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§9 TzBfG Betriebsrat

J
Jogie
Jan 2018 bearbeitet

Hi, ich hoffe mir kann jemand helfen! Unsere Gl. möchte neue Stellen besetzen,aber nur für ein paar Monate, also nur ca. 200 Stunden pro Monat insgesamt. Meine Frage. Darf er die Teilzeitmitarbeiter die ihr Interesse an einer Stundenerhöhung schriftlich mitgeteilt haben übergehen, obwohl sie die gleichen Tätigkeiten machen. Ich habe gedacht wegen dem §9 TzBfG muss er erst die eigenen Mitarbeiter bevorzugen.

1.20202

Community-Antworten (2)

R
rtjum

27.09.2014 um 11:11 Uhr

au?er dem zusätzlichen Geld für die Zeit,was nützt denn den Kollegen die Erhöhung wenn es nur für ein paar Monate ist? Wenn das befristet ist haben die nachher auch wieder nur die wenigen Stunden.

G
gironimo

27.09.2014 um 11:35 Uhr

Naja - auch ein paar Monate mehr Geld wäre u.U. ja mal was.

Das TzBfG geht auf Befristung auf Zeit nicht ein (und also auch nicht befristete Erhöhung). Aber hier könnte natürlich der BR bei einer Einstellung "sonstige Nachteile" für im Betrieb beschäftigte AN (§ 99 BetrVG) erkennen.

Vielleicht solltet Ihr dieses Thema aber einmal intensiv mit eurem AG diskutieren, bevor es zu irgendwelchen Stellenbesetzungen kommt

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