Kameraüberwachung
Hallo, ich bin stellv. Br-vorsitzender und kam heute von einem Seminar und habe von einem Br Kollegen erfahren das sie in der heutigen Br Sitzung den GF mitgeteil hätten das eine Kamera entdeckt wurde. GF gab an das sie nur zu Testzwecken bzw wegen Diebstahl angebracht wurde. Es sei noch angemerkt das wir eine BV Videoüberwachung haben in der klar geregelt ist das die zwei Eingänge überwacht werden dürfen aber eben nicht der Bereich der jetzt überwacht wird. Unzender ist nächste Woche im unser BR Vorsitzender ist nächste Woche im Urlaub. Was kann ich tun??? Ich wollte am Montag der GF mitteilen das sie die Kamera mit sofortiger Wirkung entfernen. Welches Druckmittel hätte ich?
Danke für die Unterstützung
Community-Antworten (3)
27.09.2014 um 11:44 Uhr
Wer ist >Unzender< Meinst Du Vorsitzender?
Die Aussage der Geschäftsleitung ist ja nun schon einmal widersprüchlich: Entweder Test oder Diebstahl!
Aber egal: Ihr müsstet den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung bringen und dort die weitere Vorgehensweise beschließen.
Fordert die GL auf, die Kameraüberwachung an dieser Stelle unverzüglich einzustellen und die bestehende BV anzuwenden und ggf. neue Kameras nicht ohne Beachtung der Mitbestimmung in Betrieb zu nehmen. Durchsetzen könnt Ihr Eure Rechte auch an dieser Stelle mit dem § 23 Abs. 3 BetrVG. Hierzu am Besten einen Fachanwalt hinzuziehen.
Im begründeten Verdachtsfällen kann der AG auch schon einmal ohne vorheriger Zustimmung eine Kamera aufhängen, wenn ein akuter Diebstahlverdacht besteht. Dann muss der AG aber im Nachgang die Zustimmung des BR einholen. Ein allgemeiner Verdacht reicht da aber nicht.
Außerdem würde ich die AN darüber in Kenntnis setzen, dass eine neue Kamera installiert wurde.
27.09.2014 um 12:13 Uhr
Rührt sich die GL nach Aufforderung nicht, einstweilige Verfügung auf Unterlassung einholen.
27.09.2014 um 15:48 Uhr
Erstmal danke für die Antworten. Nachdem ich mich gestern Abend etwas in das Thema eingelesen habe, werde ich am Montag dem GF mitteilen das er die Kamera bis zum Feierabend zu entfernen hat und das Bildmaterial zu löschen hat. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen werde ich Nachmittag einen Aushang für die Belegschaft machen in dem ich auf die Kamera hinweisen werde und dem GF mitteilen das wir uns Anwaltlichen Rat holen werden.
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