Unterrichtungspflicht AG nach §99 BetrVG
§99 BetrVG, Der AG möchte bei der Antrag zur Einstellung eines Bewerbers, dem BR nicht die Gründe für oder gegen Kandidaten in nachvollziehbare Weise darstellen. Und nun? Warten bis der nächste Antrag kommt und dann ablehnen?
Community-Antworten (2)
26.09.2014 um 17:24 Uhr
Ihr habt nicht die Motivation des AG zu beurteilen und diese zu hinterfragen, sondern euch an die Richtlinien nach §99 zu halten.
Sofern ihr keine Richtlinien als BV vereinbart habt, nach denen der Auswahlprozess zu steuern ist (geht erst verpflichtend ab 500 MA), habt ihr euch um diese Fragen nicht zu kümmern, sondern euren Job gemäß §99 zu machen.
26.09.2014 um 20:07 Uhr
Könnt Ihr denn mit zwei drei plausiblen Sätzen sagen, warum für euch diese Information erforderlich erscheint? Ein weiterer Antrag wird wohl nicht kommen, wenn Ihr Euch nicht mit dem AG kurzschließt. Der AG wird wahrscheinlich (vermute ich mal) sagen, dass der BR keinen Widerspruch formuliert hat und einstellen.
Verwandte Themen
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - BR nicht angehört
ÄlterHallo an alle, unser direkter Vorgesetzter hat aufgrund der Kündigung eines Mitarbeiters dessen Stelle als Gruppenleiter innerbetrieblich ausgeschrieben. Nun wurde heute seine Entscheidung bekannt ge
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
zu wenig Kandidaten - BR-Größe herabsetzen
ÄlterWie wird verfahren, wenn nicht genug Kollegen für die BR-Wahl kandidieren, um alle nach § 9 BetrVG zu vergebenden Betriebsratssitze zu vergeben? Die mir bekannten Kommentare zum BetrVG sind da widersp
Was ist die "Unterrichtung" des BR bei Neueinstellungen?
ÄlterGuten Morgen, wir sind als BR vom AG davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sich der AG "mit dem Gedanken beschäftigt, eine Hilfskraft in Vollzeit zu beschäftigen". Nun ist er der Meinung, seiner In
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m