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Unterrichtungspflicht AG nach §99 BetrVG

A
aalbauer
Jan 2018 bearbeitet

§99 BetrVG, Der AG möchte bei der Antrag zur Einstellung eines Bewerbers, dem BR nicht die Gründe für oder gegen Kandidaten in nachvollziehbare Weise darstellen. Und nun? Warten bis der nächste Antrag kommt und dann ablehnen?

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Community-Antworten (2)

P
Pickel

26.09.2014 um 17:24 Uhr

Ihr habt nicht die Motivation des AG zu beurteilen und diese zu hinterfragen, sondern euch an die Richtlinien nach §99 zu halten.

Sofern ihr keine Richtlinien als BV vereinbart habt, nach denen der Auswahlprozess zu steuern ist (geht erst verpflichtend ab 500 MA), habt ihr euch um diese Fragen nicht zu kümmern, sondern euren Job gemäß §99 zu machen.

G
gironimo

26.09.2014 um 20:07 Uhr

Könnt Ihr denn mit zwei drei plausiblen Sätzen sagen, warum für euch diese Information erforderlich erscheint? Ein weiterer Antrag wird wohl nicht kommen, wenn Ihr Euch nicht mit dem AG kurzschließt. Der AG wird wahrscheinlich (vermute ich mal) sagen, dass der BR keinen Widerspruch formuliert hat und einstellen.

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