Anfrage auf Schichtverlängerung kurzzeiteig.Ist dies gesetzlich überhaupt machbar?
Hallo Kollegen,
wir, Neugewählt stehen vor einer Frage:
- Betriebsleiter kam auf uns zu mit der Frage:
- können wir die Früh- und Spätschicht jeweils um 1 Stunde verlängern pro Tag (ca. 2 Monate). Heißt von 8 auf 9 Std pro Tag.
- Früh 1 Std früher anfangen und Spät 1 Std länger arbeiten.
Wir sind ein Saisonbetrieb und arbeiten auf Weihnachten hin, jetzt kommen wir durch neu Aufträge nicht mehr hin mit der zeit.
a, Wie würdet ihr hier reagieren als Betriebsrat? b, darf man so etwas überhaupt? (Arbeitszeitgesetz)
Vielen Dank schon mal
Gruß
Community-Antworten (6)
26.09.2014 um 11:57 Uhr
Hallo, spricht aus meiner Sichts nichts dagegen. Wenn Ihr keinen Tarifvertrag angehört erlaubt das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Arbeitszeit von 8 Std. Sie kann bis auf 10 Std ausgeweitet werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Std gearbeitet wird. Wichtig: Wie wird die Mehrarbeit abgegolten?
- Freitzeit, Zeitkonto, Geld usw. Vielleicht handelt ihr als BR noch eine Überstundenvergütung aus. Auf jeden Fall nur per Beschluss, da Arbeitszeit laut BetrVG § 87 mitbestimmungspflichtig ist.
26.09.2014 um 12:22 Uhr
Ich würde das ArbZG nicht so frei interpretieren wie willywucher. Der §3 ArbZG lautet ziemlich unmissverständlich: 'Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.' Punkt. Alles was danach folgt (bis zu 10h, auszugleichen bis,...) sind Regelungen für Ausnahmefälle.
Wenn euch also jemand fragt, ob man den Ausnahmefall zur Regel machen darf, müsst ihr Nein sagen. Dann wird man sich gemeinsam andere Ansätze überlegen, die eventuell für den AG ein wenig teurer werden. ;)
26.09.2014 um 12:30 Uhr
Also es werden in 6 Monaten dann trotzdem normal Schicht gearbeitet.. wird sozusagen nur dem Ü-Std Konto gutgeschrieben.
Saisonbetrieb war vielleicht etwas zu hoch gegriffen, wir sind weihnacht und osterabhängig, die Stammmannschaft arbeitet aber das volle jahr Doppelschicht..immer 8 Std am Tag.
Ü-Std werden eher für brückentage genommen.
26.09.2014 um 13:43 Uhr
Ich persönlich hab immer so Bauchkrämpfe wenn ein AG behauptet ein Saisonbetrieb zu leiten. Typischer Saisonbetrieb wäre hier vielleicht Eisdiele. Was den Rest betrifft mit den Leckereien zu Weihnachten... huch ist es denn schon wieder so weit. Ich denke ist alles ne Sache der ordendlichen Planung. Ich lebst fahre das Zeug jetzt schon seit Wochen mit meinem 40 to in die Zentralläger der einzelnen Discounter. Dies kann eigentlich auch nichts neues für den AG sein. Grundsätzlich spricht nichts dagegen jetzt in diesem Moment den Weg gemeinsam mit dem AG zu gehen........nur soll der AG auch merken das es so nicht einfach so geht.. Fordert was für die MA ein. Z. B. einen Zusatzurlaubstag pro Monat wo durchgängig die längere Schicht gefahren wir. Oder Staffelt es auf 0.25 Tage pro Woche (dies weil Weihnachten nicht am Monatsende liegt): dER ag verdient an die Zusatzstunden, also soll es ihm auch was kosten. Und nicht einfach so ja und armen sagen
26.09.2014 um 15:22 Uhr
Achtung, wenn von einem werktäglichen Durchschnitt 8 Stunden pro Halbjahr gesprochen wird, ist das Samstag mit zu berücksichtigen.
Rechnung bei 5-Tage-Woche: 8 Stunden x 5 Tage = 40
/ 6 Werktage = 6,66 Stunden durchschnittliche Arbeitszeit
Also 1,3 Stunden pro Tag, die die Mehrarbeit aus dem Saisongeschäft über das Halbjahr ausgleichen können.
26.09.2014 um 18:33 Uhr
Wenn ihr kurzfristig agieren wollt und könnt dürft ihr es tun. Es gilt das ArbZG zu beachten und ansonsten erachte ich jede Ratschläge hier wie man vorgehen sollte für nicht zweckmäßig. Ihr seid die Interessenvertretung der MA! Welche Interessen haben die denn? Was sagt die Mannschaft dazu?
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