Arbeitszeitverlängerung / Freigabe Personalausschuss
Hallo zusammen,
ich hab eine kurze Frage:
Die GF hat eine Schichtverlängerung mit den 2 BR-Vorsitzenden verhandelt (da es kurzfristig passieren musste) > am 07.04. Bis zum Start (12.04) hätte die GF eine förmliche Zustimmung einholen müssen über den Personalausschuss. Nur ist dies leider nicht passiert. Hintergrund ist noch zu beachten das dies eine betriebliche Anordnung ist bzgl. Umsatzgefährdung.
Kann man hier jetzt nun als Personalausschuss vorgehen oder muss man dies so hinnehmen da es der Hintergrund zulässt, dies über den Kopf vom BR anzuordnen.
Danke schon mal vorab für eure konstruktiven Antworten.
Community-Antworten (10)
12.04.2022 um 16:44 Uhr
"Hintergrund ist noch zu beachten das dies eine betriebliche Anordnung ist bzgl. Umsatzgefährdung."
Warum sollte das zu beachten sein? 5 Tage sind doch wohl genug Zeit, um eine außerordentliche Sitzung des PA einzuberufen, oder nicht?
12.04.2022 um 16:48 Uhr
Es sind eigentlich 4 Tage und das mit der außerordentlichen Sitzung, ja sehe ich eigentlich genau so.
Und bzgl. dem Hintergrund, ob dies zu beachten gibt: Die GF kann doch über den BR hinweg entscheiden wenn die Firma in Gefahr ist. Oder täusche ich mich da?
12.04.2022 um 16:53 Uhr
Wenn an dem wäre, wären alle Firmen stets in Gefahr.
12.04.2022 um 17:11 Uhr
So etwas gibt es nur für den Fall, wo die Angelegenheit so wichtig ist, das GAR KEINE Zeit mehr ist. Dann müsste der AG den BR so schnell wie möglich nachträglich informieren.
Wobei man da aber den Begriff "Umsatzgefährdung" erst noch einmal konkretisieren müsste. Denn ein Kunde, der keinen Bock hat mit einem Auftrag zu warten, bis der AG mit dem BR gesprochen hat, würde nicht darunter fallen. Es sei denn, die Firma würde ohne diesen einen Auftrag definitiv pleite gehen.
12.04.2022 um 17:16 Uhr
alles klar, danke dir für die Antwort.
12.04.2022 um 17:17 Uhr
"mit den 2 BR-Vorsitzenden verhandelt" ich würde dann eher Aktivität von dieser Seite erwarten. Mag ja sein, dass es im Nachgang im PA nochmal formal abgehandelt werden muss, aber entweder die beiden starten den Vorgang oder weisen den GF nochmals ausdrücklich darauf hin, dass er dort noch förmlich Zustimmung einholen muss.
12.04.2022 um 17:27 Uhr
ich bin da bei wdliss. Der AG hat gefragt und die beiden (wieso eigentlich 2) BRV habe zugestimmt. Für den AG der Fall erledigt Formvorschriften gibt es laut Gesetz nicht. Der richtige wurde informiert (BRV9 und die Antwort gab es auch.
Also solltet ihr das Thema mal auf die Tagesordnung setzen und im BR Gremium besprechen, wie man mit sowas in Zukunft umgeht.
Man kann auch mit dem AG eine Vereinbarung treffen bis wann Schichtplanänderungen, Überstunden beim BR eingereicht werden müssen (weil z.B. die BR Sitzungen immer an einem bestimmten Wochentag stattfinden. oder auch in welcher Form mit welchen Informationen etc.
Im übrigen ist das Thema doch gegessen, oder was soll jetzt das Ziel sein. Abmahung an die PA - Gericht einschalten wegen Missachtung des MBR
12.04.2022 um 17:30 Uhr
"Für den AG der Fall erledigt"
Nein! Wenn es eine mitbestimmungspflichtige Sache ist, kann der AG hier nicht einfach "zum Tagesgeschäft übergehen". Wenn die Beiden (BRV und BRVS) im Gespräch die Zustimmung gegeben haben sollten (das wissen wir ja gar nicht / geht aus dem Startpost nicht hervor), weiß der AG ganz genau, das es keine Sitzung gab und diese Zustimmung demnach nicht wirksam ist.
Der AG kann sich nicht darauf berufen, davon nichts gewusst zu haben. Und geht man nach dem Text (er hätte sich eine förmliche Zustimmung holen müssen), dann erst recht nicht.
12.04.2022 um 17:33 Uhr
@Kjarrigan: Ich wollte einfach Informationen einholen etc.
Trotzdem danke an alle beteiligten für die schnellen Antworten.
12.04.2022 um 17:36 Uhr
in dem geschilderten Fall hat der AG keine wirksame Zusage erhalten, da er wußte dass die BRV keine Zusage von Ausschuss haben und hier kein "Notfall" vorliegt. Somit kann er sich nicht mal darauf berufen, das er der Aussage der BRV vertrauen darf, weil klar war: die BRV handeln gegen Ihre Pflichten.
Ich selbst habe 1x als BRV eine Zusage gemacht wegen Dringlichkeit, das war nach Dienstschluss und die Maßnahme mußte am nächsten Tag morgens starten. Da habe ich abends noch alle BRM per eine e-mail geschrieben und am anderen morgen direkt alle zuständigen BRM informiert und dann wurde noch ein Beschluss nachgeholt.
Wenn da mehr als 1 voller AT dazwischenliegt, dann versucht man eine Dringlichkeitssitzung zu organisieren und nur wenn das nicht klappt überlegt man sich mögliche "Notfallentscheidungen"
Eure BRV würde ich als Gremium "verwarnen" - noch so eine Nummer dann Abwahlantrag Und dem AG würde ich informieren, das die Nummer so nicht wiederholt wird.
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