Keine BV und klare Regelung zu Genehmigung von Gleittagen
Hallo zusammen, bin neu hier und auch neu als BRM - daher freue ich mich auf Rückmeldung von "alten Hasen" :-) Wir haben bisher keine BV und keine klare Regelung zum Umgang mit Gleitzeit, genauer gesagt, Genehmigung von Gleittagen. Aktuell werden den meisten Mitarbeitern Gleittage genehmigt, aber bei einigen prinzipiell nicht mit der Begründung des AG, dass diese hierarchisch und einkommensmäßig so hoch sind, dass es erwartet wird, dass diese Überstunden machen und damit abgegolten sind. Der einzige Weg für diese Mitarbeiter ihre Stunden abzubauen besteht also darin, täglich etwas früher zu gehen (dafür ist keine Genehmigung erforderlich). Was haltet Ihr davon? Kann man dagegen etwas unternehmen (ausser natürlich eine BV) Danke und liebe Grüsse, D.
Community-Antworten (3)
25.09.2014 um 15:46 Uhr
Wie hoch sind diese Mitarbeiter denn im Einkommen?
Weiß zwar nicht warum Ihr keine BV machen wollt möglich wäre noch eine Regelabsprache auch Betriebsabspreche genannt mit dem AG z.B jeder Mitarbeiter darf 10 Gleitzeittage im Jahr beanspruchen. Realistische Größenordnung wisst Ihr für Euch sicher am besten.
Aber wenn der AG sich quer stellt, spricht doch absolut nix gegen eine gute BV oder?
25.09.2014 um 19:46 Uhr
Wenn es in den AV den Personen so geregelt ist, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist, sich das im vernünftigen Rahmen befindet und es sich tatsächlich um gutverdienende Personen mit Leitungsfunktion handelt, DANN ist der Standpunkt rechtlich erst einmal völlig ok (und zudem Individualrecht und kein BR-Thema).
OB es so ist, solltet ihr ermitteln.
26.09.2014 um 08:36 Uhr
... dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist ... Nanana, dann sollte auch drin stehen, WIEVIEL Mehrarbeit abgegolten ist. Die MA müssen wissen, zu welcher Arbeitsleistung sie verpflichtet sind. Pauschalregelungen gelten nicht mehr! Und die Stunden darüber werden behandelt, wie bei den "Schlecht"verdienern ...
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