Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir haben hier folgendes Problem:
Der BR hat konnte seine Zustimmung zu einer Einstellung nicht geben,
da es 3 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und 1 Enthaltung gab.
Wir haben unsere Entscheidung begründet, aber keinen Widerspruch nach BetrVG gemacht. Darum ging es uns auch nicht. Wir wollten lediglich unsere Meinung vertreten und unserem Unmut über den Bewerbungsablauf zeigen.
Jetzt kommt man uns ganz doof, von wegen falscher Begründung und unzulässige Widerspruchsgründe nach BetrVG. Dabei haben wir gar keinen Widerspruch formuliert, sondern nur eine Bergründung, warum wir keine Entscheidung treffen konnten.
Zum anderen kommt jetzt noch der Spruch:
Wenn wir den Bewerber darüber informieren, dass der Betriebsrat die Einstellung verweigert, wirft das kein gutes Bild auf das Unternehmen.
Darf die Personalabteilung überhaupt diese Daten herausgeben, oder besteht da ein Datenschutz gegenüber dem Betriebsrat?
Da sind wir jetzt aber sehr auf Eure Antworten gespannt.
Vielen Dank im Voraus.