Hallo liebe Kollegen,
wir arbeiten gerade an einer Sozialauswahl und sind da etwas ins Stocken geraten. Es handelt sich um eine Hilfsorganisation mit verschiedenen Bereichen innerhalb eines Betriebsteils. Die Aufgabenbereiche erfordern auch häufig Dienstzeiten von 3-5 Stunden, manchmal sehr spontan und manchmal auch mehrmals täglich. Diese Dienste kann keine Vollzeitkraft erledigen, sofern sie auch nur ein halbwegs geregeltes Leben führen will. Aus diesem Grund sind eine ganze Reihe von Geringfügigbeschäftigten angestellt, die der Arbeitgeber nun als erstes auf der Liste haben möchte, da er der Meinung ist, dass dies gesetzlich so sein muss . Das Problem ist, wenn diese GFB wegfallen ist eine Schließung des ganzen Betriebsteils nur eine Frage der Zeit. Unser AG tut sich ein bissel schwer dies zu verstehen, deshalb wollen wir ihm gerne was handfestes darlegen. Ein Urteil des LAG Köln (6 Sa 252/04) kommt schon rech nah, dort ist es halt so, dass ein VZB gegen seine Kündigung erfolgreich geklagt hat, da der AG eben nicht darlegen konnte, dass die Aufgaben der GFB auch von einer VZB bewältigt werden können.

Vielleicht hat ja einer von euch einen Tip