Sozialauswahl - Vollzeit und geringfügig Beschäftigte
Hallo liebe Kollegen, wir arbeiten gerade an einer Sozialauswahl und sind da etwas ins Stocken geraten. Es handelt sich um eine Hilfsorganisation mit verschiedenen Bereichen innerhalb eines Betriebsteils. Die Aufgabenbereiche erfordern auch häufig Dienstzeiten von 3-5 Stunden, manchmal sehr spontan und manchmal auch mehrmals täglich. Diese Dienste kann keine Vollzeitkraft erledigen, sofern sie auch nur ein halbwegs geregeltes Leben führen will. Aus diesem Grund sind eine ganze Reihe von Geringfügigbeschäftigten angestellt, die der Arbeitgeber nun als erstes auf der Liste haben möchte, da er der Meinung ist, dass dies gesetzlich so sein muss . Das Problem ist, wenn diese GFB wegfallen ist eine Schließung des ganzen Betriebsteils nur eine Frage der Zeit. Unser AG tut sich ein bissel schwer dies zu verstehen, deshalb wollen wir ihm gerne was handfestes darlegen. Ein Urteil des LAG Köln (6 Sa 252/04) kommt schon rech nah, dort ist es halt so, dass ein VZB gegen seine Kündigung erfolgreich geklagt hat, da der AG eben nicht darlegen konnte, dass die Aufgaben der GFB auch von einer VZB bewältigt werden können.
Vielleicht hat ja einer von euch einen Tip
Community-Antworten (2)
24.09.2014 um 10:04 Uhr
Hallo Schnatterzapfen, mein Tipp ist, holt euch einen Rechtsanwalt als Sachverständigen. Denn es kommt nicht darauf an, was der Arbeitgeber meint, wie es sein muss. Sondern es kommt darauf an, was der Gesetzgeber meint, wie es sein muss. Und das weiß ein RA einfach besser.
27.09.2014 um 03:43 Uhr
Sorry das ich mich erst jetzt melde, bissel stress auf der Arbeit ;-) Unsere Hoffnung ist dem AG mit Urteilen darzulegen das seine Vorstellungen nicht fruchten um unnötige Prozesse zu verhindern.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Eingruppierung geringfügig Beschäftigte?
Hallo an alle, habe ein Problem bei dem wir BR Unterstüzung brauchen. Ein Kollegin ist auf mich zu gekommen und fragte mich, ob die 10 Jahre die sie als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehm
Sozialauswahl / müssen auch Geringverdiener mit einbezogen werden?
Arbeitgeber plant in der Abteilung XYZ 5 Mitarbeiter (Vollzeit) abzubauen. Die Sozialauswahl findet in dieser Abteilung statt, da die Arbeitsplätze nicht mit anderen Abteilungen vergleichbar sind. So
Geringfügig Beschäftigte - zählen diese Arbeitnehmer (bezogen auf Freistellung)wie Vollzeitbeschäftigte?
Hallo BR's Unser Unternehmen publiziert 10000 der BRV sagt 3000 Beschäftigte( meist Geringfügig Beschäftigte), hört sich schon mal sehr komisch an oder? Wir haben 1 Freistellung (BRV) daneben de
Welchen Urlaubsanspruch haben geringfügig Beschäftigte?
Hallo Kollegen und Kolleginnen :-) Wie ist das eigentlich mit geringfügig Beschäftigten und Urlaubsanspruch? (Rein interesse halber) Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, da kann die geringfügig B