Erstellt am 23.09.2014 um 21:31 Uhr von Moreno
Lest doch mal den Paragraf 101 BetrVG durch ?
Erstellt am 23.09.2014 um 21:32 Uhr von Moreno
Keine Fragez sollte ein :-) sein lach
Erstellt am 23.09.2014 um 21:35 Uhr von Hoppel
Und wenn das öfter vorkommt, sollte sich ein BR auch mal mit dem § 23 Abs.3 BetrVG befassen und sich ergänzend den § 121 BetrVG durchlesen ...
Erstellt am 24.09.2014 um 07:51 Uhr von Hartmut
Langsam, langsam, zunächst einmal ist ja der §99 BetrVG einschlägig. Der 101er und gar der 23er sind ja schon Strafmaßnahmen ... :)
Was ihr auch tun könnt: Erzählt doch mal diesen Arbeitern, dass sie gar nicht wirksam eingestellt wurden. Eventuell wird sie das ja interessieren.
Erstellt am 24.09.2014 um 07:58 Uhr von Kölner
Den reinen einstellungsakt würde ich auch aus politischen gründen als BR nicht Boykottieren. Das lohnt sich auch kaum.
Da gibt es wirksamere Mittel und Wege....
Erstellt am 24.09.2014 um 12:39 Uhr von moreno
Na hier steht ja Arbeiter Mehrzahl also bestimmt schon öfters passiert!
Wenn ich den 101 zieh hat der Arbeitgeber ja noch die Möglichkeit die Maßnahme rückgängig zu machen bevor es eventuell zur Strafe kommt.
Natürlich bekommt er vorher die Möglichkeit mit uns zu reden!
Den reinen Einstellungsakt würde ich nicht boykottieren????? Doch ich schon :-) aber dies muss jeder Betriebsrat für sich entscheiden!