Einstellungen
Was machen wenn der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu informieren Arbeiter einstellt.
Community-Antworten (6)
23.09.2014 um 23:31 Uhr
Lest doch mal den Paragraf 101 BetrVG durch ?
23.09.2014 um 23:32 Uhr
Keine Fragez sollte ein :-) sein lach
23.09.2014 um 23:35 Uhr
Und wenn das öfter vorkommt, sollte sich ein BR auch mal mit dem § 23 Abs.3 BetrVG befassen und sich ergänzend den § 121 BetrVG durchlesen ...
24.09.2014 um 09:51 Uhr
Langsam, langsam, zunächst einmal ist ja der §99 BetrVG einschlägig. Der 101er und gar der 23er sind ja schon Strafmaßnahmen ... :)
Was ihr auch tun könnt: Erzählt doch mal diesen Arbeitern, dass sie gar nicht wirksam eingestellt wurden. Eventuell wird sie das ja interessieren.
24.09.2014 um 09:58 Uhr
Den reinen einstellungsakt würde ich auch aus politischen gründen als BR nicht Boykottieren. Das lohnt sich auch kaum. Da gibt es wirksamere Mittel und Wege....
24.09.2014 um 14:39 Uhr
Na hier steht ja Arbeiter Mehrzahl also bestimmt schon öfters passiert! Wenn ich den 101 zieh hat der Arbeitgeber ja noch die Möglichkeit die Maßnahme rückgängig zu machen bevor es eventuell zur Strafe kommt. Natürlich bekommt er vorher die Möglichkeit mit uns zu reden! Den reinen Einstellungsakt würde ich nicht boykottieren????? Doch ich schon :-) aber dies muss jeder Betriebsrat für sich entscheiden!
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