Erstellt am 20.12.2010 um 08:25 Uhr von wölfchen
. . . wenn es erst mal nur ein Gerücht ist, würde ich beim Arbeitgeber offen nachfragen, ob dieses Gerücht den Tatsachen entspricht und gleichzeitig durchblicken lassen, dass Ihr bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern ein MBR habt . . .
Aber mal eine andere Frage: andere BR kämpfen um Vollzeitverträge für ihre Kollegen und Ihr lehnt sie ab? In welchem Tarifvertrag ist denn eine solche Quote festgelegt? Habe ich noch nie gehört, oder gelesen . . .
Erstellt am 20.12.2010 um 09:20 Uhr von rkoch
@wölfchen...
Schon mal was von 35h-Woche gehört? Ist in IGM-Kreisen weit verbreitet.....
Die 40h-Klausel ist seinerzeit auf Druck der AG in dem MTV aufgenommen worden mit der Argumentation, das in gewissen Bereichen (vor allem im hohen Angestelltenbereich) es nicht möglich ist wegen ein bisschen mehr Arbeit als für 35h einen ganzen AN zusätzlich einzustellen. Deswegen wurde vereinbart, das für eine gewisse Anzahl von AN abweichend von der 35h-Woche arbeitsvertraglich 40h als Regelarbeitszeit vereinbart werden können. Die Quote natürlich deshalb damit die AG die 35h-Woche nicht grundsäzlich unterwandern sondern eben wo möglich Personal einstellen sollen.
@teletele
Das Thema hatten wir doch erst am 20.10. auf eine Anfrage von Dir.....
Mein Tip an Euch. Macht eine Statistik bzgl. der jetzigen 40h-Verträge und wo mindestens 5 AN mit 40h-Vertag in einem Bereich vorkommen (das ist statistisch sehr wahrscheinlich) redet mit Eurem AG über Neueinstellungen. Argumentationshilfe: Wenn ein AN aus diesem Bereich ausfällt ist der Kapazitätsschaden höher als wenn der AG wieder auf 35h zurückgeht und entsprechend Personal einstellt. So weit der AG Euch schlüssig erklären kann WARUM das keine Option für ihn ist würde ich die Überschreitung akzeptieren, z.B. könnt ihr ja auf die GEW zugehen und einen Ergänzungstarifvertrag machen der die Quote erhöht.
Denn eins ist klar: Der Weg den der AG beschreiten will ist definitiv gangbar (Konzernleihe!). Und ich glaube kaum das der AG sich wegen Eurer Mitbestimmung bei Einstellung von Konzern-LA sich ins Bockshorn jagen läßt, denn Widerspruchsgründe nach §99 muß man in dem Fall mit der Lupe suchen. Also besser in den sauren Apfel beißen und die höhere Quote akzeptieren als sich eine Laus in den Pelz setzen lassen.
BTW: Tochter-Gesellschaft im selben Gebäude... Mal die Variante §1 (2) BetrVG prüfen lassen?
Erstellt am 20.12.2010 um 09:33 Uhr von wölfchen
@ rkoch,
danke, für die Information! Meine Unwissenheit ist wahrscheinloich zu entschuldigen, da ich im Bereich TVöD arbeite und auch bei allem über-den-Tellerrand-schauen kann man nicht alle Entwicklungen in allen Bereichen verfolgen. Man lernt eben nie aus . . .
Erstellt am 20.12.2010 um 19:13 Uhr von teletele
@ rkoch
Danke, wirklich ein sehr, sehr brauchbarer Beitrag!!!
Ich möchte nur noch hinzufügen, dass wir im ETV bereits bei einer Quote von 30% stehen. Der AG will jetzt nur noch mit 40-Std.-Verträgen einstellen oder eben vermutlich dann nur noch über die Tochtergesellschaft.
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