Erstellt am 23.09.2014 um 12:02 Uhr von paula
Nein!
Aber es kann natürlich dazu führen, dass der AG in der Betriebsversammlung zu den Ergebnissen nicht inhaltlich Stellung nimmt und darauf verweist, dass der BR durch sein Vorgehen es dem AG unmöglich gemacht hat, sich sachgerecht vorzubereiten. Jemand der rhetorisch geschickt ist, kann das für sich nutzen um sich gegen den BR zu positionieren
Erstellt am 23.09.2014 um 12:30 Uhr von Dezibel
Immerhin fordert ihr doch auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ... oder?
Also gebt ihm die Ergebnisse, mit der Bitte, zu bestimmten Punkten etwas zu sagen. So behaltet ihr den Ball und euch bricht nichts aus der Krone.
Erstellt am 23.09.2014 um 12:45 Uhr von Krimhild
Danke soweit schon mal! Zudem wollten wir im Anschluss noch eine Gesprächsrunde
ohne GL, das wird verwährt mit Hinweis auf das Beteiligungsrecht. Ich finde im BetrVG
nichts darüber. Die Anwrsenheit der IGM soll auch nicht genehmigt werden! Könnt ihr mir darüber auch was sagen?
Erstellt am 23.09.2014 um 12:59 Uhr von Snooker
Ihr habt auf eurer Veranstaltung das Hausrecht und bestimmt wer, wann und wo dran teilnehmen darf und nicht. Ihr hättet im Extremfall sogar das recht den AG mit der Polizei "des Platzes zu verweisen".
Erstellt am 23.09.2014 um 13:05 Uhr von paula
@Snooker
schmeiße den AG mit deinem Hausrecht aus dem Saal und verstoße fröhlich gegen das BetrVG...
Der AG hat ein Recht an der gesamten Betriebsversammlung teilzunehmen. Ihr könnt mit dem AG reden und ihn bitten im Sinne einer offenen Diskussion an diesem Teil der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
Erstellt am 23.09.2014 um 13:10 Uhr von Snooker
Wo Bitte steht explizit das er Teilnahmerecht von Anfang bis ende hat.Dann bin ich bereit meine Aussage zurück zu nehemen.
Erstellt am 23.09.2014 um 13:21 Uhr von paula
Genauso wie die AN an der Veranstaltung die ganze Zeit teilnehmen dürfen, gilt dies für den AG. Ergibt sich ganz zwanglos aus §43 BetrVG
Erstellt am 23.09.2014 um 13:43 Uhr von Snooker
Na denk mal wird schon so hinkommen wenn du das sagst. Muss erst meine Stundenzettel von Letzter Nacht schreiben, mich wegen unserer Mieter ein bissl mit dem Mietrecht und drum herum auseinander setzen. Passt schon ;-)
Erstellt am 23.09.2014 um 16:01 Uhr von paula
dann ärger deinen Mieter mal noch etwas.... die haben es meistens verdient ;)
Erstellt am 23.09.2014 um 20:11 Uhr von Krimhild
Hallo Paula, ich verstehe den §43 so, dass die GL von den vier Versammlungen die ein BR im Jahr abhalten soll, einmal anwesend sein muss und dort sprechen darf/soll. Aber es geht nicht daraus hervor, dass er die ganze Zeit anwesend sein muss/soll/darf. Oder wie siehst du das?
Gruß
Erstellt am 23.09.2014 um 21:23 Uhr von metallica
Nein, der AG ist jedesmal einzuladen und hat jedesmal Rederecht. Er muss lediglich einmal im Jahr zu bestimmten, vorgegebenen Themen Stellung nehmen (wirtschaftliche Lage, Personalplanung, etc.).
Erstellt am 23.09.2014 um 22:17 Uhr von paula
metallica hat völlig recht! Der AG ist immer zu den regelmäßigen Betriebsversammlungen zu laden und da hat er auch das Recht die gesamte Zeit anwesend zu sein. Du bekommst ihn nur aus der Veranstaltung raus, wenn du eine sonstige Betriebsversammlung machst. § 44 Abs. 2 BetrVG stellt ja klar, dass es weitere Veranstaltungen gibt. Diese finden außerhalb der Arbeitszeit statt (außer der AG ist großzügig). Hier gilt nach der nach der herrschenden Meinung nicht § 43 Abs. 2 BetrVG. Zumindest habe ich das noch so im Hirn :D