Arbeitszeit und Fahrgeld um Stützunterschriften
Stützunterschriften einholen bekomme ich fahrgeld und wie wird die zeit berechnet
Community-Antworten (7)
22.09.2014 um 15:29 Uhr
Das ist dein persönliches Vergnügen, warum sollte der Arbeitgeber das vergüten?
22.09.2014 um 17:40 Uhr
Vielen Dank für die Info l g
22.09.2014 um 19:51 Uhr
@ hermannhunn
Warum musst Du rumfahren, um Stützunterschriften zu sammeln?
22.09.2014 um 20:50 Uhr
Sollte Hoppels Frage beantwortet werden; könnte man sagen ja oder nein. Denn wegen der Eigenart eines Betriebes kann es schon möglich sein das man reisend Stützunterschriften einsammel muss/kann. Bei Fernfahrern kann es durchaus sein das sie wochenlang gar nicht in den Betrieb kommen. Frage ich doch einfach mal in die Runde wie man an deren Stützunterschriften kommen sollte?
22.09.2014 um 21:53 Uhr
Es ist doch völlig egal, wie die Stützunterschriften erlangt werden (müssen). Das Sammeln der Stüzunterschriften ist grundsätzlich Privatvergnügen.
22.09.2014 um 22:06 Uhr
@ Pjöööng
Schon mal darüber nachgedacht, dass "grundsätzlich" nicht mit "prinzipiell" gleichzusetzen ist? Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme!
"§ 20 Abs. 3 S. 2 BetrVG erfasst nicht die Kosten, die mittelbar durch Arbeitsversäumnis infolge der Sammlung von Unterschriften für einen Wahlvorschlag entstehen. Generell ist es dem Wahlbewerber oder einem Listenunterstützer zumutbar, die Sammlung von Stützunterschriften in arbeitsfreie Zeiten zu legen, ES SEI DENN, es liegen besondere betriebliche oder sonstige Umstände vor, die ausnahmsweise die Sammlung von Stützunterschriften während der Arbeitszeit zur Ermöglichung des aktiven bzw. passiven Wahlrechts erfordern."
LAG Hamburg, 31.05.2007, 7 Sa 1/07
22.09.2014 um 22:26 Uhr
Unsere Betriebe sind weit auseinander und es geht um schwerbehindertenvertretung
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