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Einsichtsrecht in Stellenbeschreibungen

S
sampei65
Apr 2019 bearbeitet

Guten Morgen, hat der BR eigentlich einsichtsrecht in vorhandenen Stellenbeschreibungen?

73001

Community-Antworten (1)

E
ExBoMa

04.04.2019 um 08:34 Uhr

Vielleicht hilft folgender Ansatz: §87, BerVG:"(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ....10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;...."

Dazu benötigt Ihr natürlich Unterlagen, u.A. die Beschreibung, was die einzelnen Tätigkeiten/Rollen auszuführen haben, -> Stellenbeschreibung. Dann würde ich folgenden Paragraphen mit in Ansatz bringen:

§80, BetrVG: "...(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten;....... Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen;…..."

Es gibt bestimmt noch andere Wege.

Wenn Ihr aber schon an der Stelle Schwierigkeiten habt, dürften noch deutlich schwerere Sachen auf Euch zukommen.

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