Erstellt am 19.09.2014 um 19:11 Uhr von gironimo
Schade, das der BR sich nicht darum kümmert. Gibt es denn wenigstens ein BR-Mitglied Deines Vertrauens, das Du mitnehmen kannst, wenn Du Dich selbst beim Arbeitgeber beschwerst und Aufklärung forderst? (Beschwerderecht des AN, § 84 BetrVG)
Erstellt am 19.09.2014 um 19:18 Uhr von Moreno
Wenn der Betriebsrat Deine Beschwerde als unberechtigt beschliesst muss er Dir dies mitteilen und muss nicht tätig werden!
Erstellt am 20.09.2014 um 09:17 Uhr von Hoppel
@ Kontrolleur
Du solltest Dich erstmal darum kümmern, den Grund für diese Aktion zu erfahren.
Wurden dienstliche Unterlagen benötigt und gesucht, wirst Du nichts dagegen einwenden können. Oder wenn Du ungeplant AU warst und keine Übergabe noch zu erledigender Aufgaben machen konntest, wird ein AG oder dessen Erfüllungsgehilfe auch nachsehen dürfen ob im Schreibtisch Vorgänge sind, die zu bearbeiten sind.
Ein Schreibtisch ist im Gegensatz zu einem Spind, nicht der Privatsphäre eines AN zuzurechnen. Aber grundsätzlich muss eine solchen Aktion durch einen berechtigten Grund gedeckt sein. Erkennbar private Unterlagen dürfen NICHT durchforstet werden.
Dass der Vorgesetzte Fotos vom Inhalt gemacht hat, halte ich aus Beweisgründen für nachvollziehbar. Du könntest ja z.B. behaupten, dass sich im Schreibtisch bei Verlassen des Büros die superwertvolle Uhr Deines Großvaters befunden hat und die Uhr jetzt verschwunden ist.
Nur mal so, wie lange warst Du denn AU?
Erstellt am 20.09.2014 um 10:54 Uhr von Bettina
Hallo, Dein Chef hält sich wohl für Gott und Dich hält er für seinen Sklaven. Ich merke, wie ich sehr, sehr wütend auf Deinen Chef werde.
Erstellt am 20.09.2014 um 11:46 Uhr von Bettina
@ Kontrolleur
@ Hoppel
Das ArbG Frankfurt/ Main (Urteil v. 18.01.2005, Az.: 7 Ca 9658/03) geht davon aus, dass eine solche Schranköffnung nicht zulässig ist und gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verstosse.
Man muss hier aber ganz deutlich unterscheiden zwischen Aktenschränken und Schreibtisch/ Schrank besonders wenn diese auch noch abgeschlossen werden und auch von der beabsichtugten oder zugewisenen Nutzung zur Aufbewahrung privater Sachen/ Dinge vorgesehen sind. Also Spind und auch abgeschlosssene Schreibtischschubladen.
Erstellt am 23.09.2014 um 14:29 Uhr von ickederdicke
Also,wenn sich in dem abgeschlossenen Schreibtischcontainer auch persönliche Dinge befinden, dann ist aus meiner Sicht die Einverständniserklärung des Betroffenen wegen Eingriffes in sein Persönlichkeitsrecht vorab (!) erforderlich.
Auch gegen die Fotos würde ich mit dem selben Argument angehen. U.U. wäre der Rat eines Fachanwaltes gefragt ( Oder Verdi, falls Mitglied ).
Erstellt am 23.09.2014 um 14:59 Uhr von Pjöööng
Die Fotos sind personenbezogene Daten. Da lohnt es, mal nach Zweckbindung, Aufbewahrung und Löschfirsten zu fragen.