Chef öffnet Schreibtisch
Hallo zusammen,
unserem BR wurde folgender Vorfall vorgebracht. Unsere Sekretärin hat die Fahrzeugpapiere sowie Fahrzeugschlüssel eines Mietfahrzeuges in Ihrem Schreibtisch deponiert und diesen abgeschlossen. Die Autovermietung wollte die Papiere übernehmen zu einem Zeitpunkt als die Sekretärin nicht zugegen war. Ihr anwesender Chef konnte ein Zweitschlüssel auftreiben und den Container öffnen. ( zur Info:Es gibt mehrere Modelle des Containers mit identischen Schlüssel.)
Durfte der Chef in diesem Fall den Schreibtisch öffnen oder hat er das Persönlichkeitsrecht verletzt. Was muß in solchen Fällen vom Chef beachtet werden? Muß 2 Person anwesend oder Beisein BR?
Vielen Dank vorab
Community-Antworten (15)
23.04.2010 um 19:15 Uhr
Aus meiner Sicht absolut legitim. Er darf nur keine privaten Dinge einsehen wie z.B. ein persönliches Notizbuch in der Schublade oder einen Ordner auf dem Privat steht. Auch darf er keine Taschen etc. öffnen. Die Entnahme der Mietwagenschlüssel etc. aus Firmeneigentum ist aber zulässig.
Ausnahme: Die Schublade ist als privat gekennzeichnet, da die Firma derartiges zulässt. Dann dürfet er nicht.
23.04.2010 um 20:13 Uhr
@geploeg
Nein, draf er nicht!
Wenn er dieses auch ohne Zeugen gemacht hat und der AN nun sagt, es lagen da 200,- € oder eine Goldkette drin, hat er ernsthafte Probleme.
Merke: Auchg Chefs dürfen noch lange nicht alles, vor allem nicht ohne Zustimmung!!
lese einmal auch diesen Beitrag: www.oberwetter-olfen.de/upload/Stern170408.pdf
Was seid ihr für BR, dass ihr solche Aussagen ggf. zum Nachteil der AN macht?
Ihr solltet dringen über Schulungen nachdenken
23.04.2010 um 20:23 Uhr
Stern ;=) Sorry man sollte nicht alles glauben was im Stern steht. Hast Du dazu vielleicht auch eine gültige Rechtssprechung???
23.04.2010 um 20:28 Uhr
@geploeg
Der Artikel ist von mehreren renomierten Fachanwälten für Arbeitsrecht, teils kenne ih sie auch persönlich. Urteile gibt es auch empfehle den Zugang zu JURIS oder anderen Datenbanken.
Aber, wenn man wie Du sagst der Chef darf es, dann aollte am auch die Rechtsgrundlage bennen
Das ArbG Frankfurt/ Main (Urteil v. 18.01.2005, Az.: 7 Ca 9658/03) geht davon aus, dass eine solche Schranköffnung nicht zulässig ist und gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verstosse.
23.04.2010 um 20:47 Uhr
@rwin, was machst Du wenn ein Mitarbeiter plötzlich erkrankt ist und längere Zeit nicht im Betrieb ist??
23.04.2010 um 20:53 Uhr
wie hätte den der Vorgesetzte sich in dieser Situation richtig verhalten? Hätte er eine 2 Person oder jemand vom BR hinzuziehen müssen?
23.04.2010 um 21:19 Uhr
...ist der Schreibtisch mit einem Spind, wo persönliche Sachen in der Regel aufbewahrt werden, vergleichbar??
23.04.2010 um 21:23 Uhr
@ridgeback ein "normaler" Schreibtisch mit 4 Schubladen, wobei eine davon als Aufbewahrung persönlicher Sachen Geldbörse, Autoschlüssel etc. dient, aber nicht als "Privat" gegekennzeichnet ist.
23.04.2010 um 21:36 Uhr
MDuke, spinnen wir die Sache mal durch;
- AG dürfte die Schublade nicht öffnen.
- Folglich kann der AG dem Autoverleiher nicht die Mietunterlagen sowie KFZ zurück geben.
- Dem AG entstehen Kosten, weil die Sekretärin AG-Eigentum in ihrem persönlichen Fach verschlossen hat. (Fahrlässig)?
- Arbeitnehmerhaftung?
23.04.2010 um 22:08 Uhr
Also, der AG darf mit Erlaubnis des betroffenen AN den Schreibtisch, den Schrank öffen, sollte aber am besten des BR als Zeuge hinzuziehen. Auch um sicherzustellen, dass der Ag nicht "schnüffelt". An sonsten einfach einmal den Beitrag s. Link lesen.
Es gibt Situationen wo er mit Beteiligung des BR auch ggf. ohne Zustimmung den Schreibtisch/ Schrank öffenen darf.
Wenn z.B. der betroffene AN nicht erreichbar ist um eine Zustimmung einzuholen und im Schreibtisch/ Schrank Dinge des AG (Unterlagen etc. ) liegen welche der AG zwingend sofort benötig und ein Abwarten daher nicht möglich ist.
Besser aber der BR schließt für solche Dinge/ Sachverhalte mit dem AG eine Vereinbarung ab und setzt die AN davon auch in Kenntnis.
Aber zu "ridgeback" Beitrag, JA, hier könnten falls der AN die Zustimmung zum öffnen des Schreibtisches versagt, Arbeitnehmerhaftung in Frage kommen.
Man muss hier aber ganz deutlich unterscheiden zwischen Aktenschränken und Schreibtisch/ Schrank besonders wenn diese auch noch abgeschlossen werden und auch von der beabsichtugten oder zugewisenen Nutzung zur Aufbewahrung privater Sachen/ Dinge vorgesehen sind. Also Spind und auch abgeschlosssene Schreibtischschubladen.
23.04.2010 um 22:10 Uhr
@mainpower
was machst Du wenn ein Mitarbeiter plötzlich erkrankt ist und längere Zeit nicht im Betrieb ist?? Ist doc ganz einfach, einfach fragen. Es sei er liegt im Koma, aber dann gibt es ggf. jemanden der in seinem Namen reden und auch Zustimmungen geben darf.
23.04.2010 um 22:34 Uhr
Es ist für mich immer wieder erschreckend zu erkennen, wieviel Br "springen" wenn der Chef sagt "spring" :-((
Es ist doch viel einfacher, wenn ein AG/Chef etwas möchte/ sagt ihn nach einer belegbaren und rechtlich überprüfbaren Rechtsgrundlage zu befragen.
Wenn ein AG feststellt oder denken muss, der BR lässt eine Angelegenheit rechtlich prüfen, dürften sich einige Dinge von selbst erledigen.
23.04.2010 um 22:45 Uhr
erwin
selten so einen Schwachsinn gelesen
natürlich macht der AG im beschriebenen Fall den Schreibtisch auf spielt doch keine Rolle, ob er "darf" oder nicht
was sollte ihm den passieren, falls er es nicht "dürfte" ? kommt er für 30 jahre ins Zuchthaus wegen "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" weil er seinen eigenen Schreibtisch öffnet, in dem die dusslige Sekretärin wichtige Papiere weggeschlossen hat ? die Sekretärin soll froh sein, daß er diese Lösung wählt, anstatt sie zahlen zu lassen oder abzumahnen
und natürlich er dabei für alle Fälle einen Zeugen dabei haben wenn nicht, auch nicht schlimm dieser Schmarrn von wegen behaupten, da lägen 200 euro drin oder sowas , die jetzt weg wären welche Sekretärin gefährdet wegen sowas ihren Job ? und verklagt ihren AG, ggfs. noch unter leistung eines Meineids ?
du lebst doch in einer Traumwelt, die mit der Realität soviel zu tun hat wie ein Stück Feldweg mit Intelligenz
24.04.2010 um 01:41 Uhr
@Dasma0istvoll: Auch wenn Du in der Sache Recht hast, so ist der Ton doch sehr hart.
Ich finde schon den ganzen Sachverhalt für erstaunlich! "Unsere Sekretärin hat die Fahrzeugpapiere sowie Fahrzeugschlüssel eines Mietfahrzeuges in Ihrem Schreibtisch deponiert und diesen abgeschlossen." Wieso lässt der Arbeitgeber zu dass Arbeitnehmer ihre privaten Möbel mitbringen? Da ist Ärger doch vorprogrammiert!
Oder sollte es sich in Wahrheit um den Schreibtisch des Arbeitgebers handeln den er zu Arbeitszwecken der Arbeitnehmerin zur Verfügung gestellt hat? Was sollte einen Arbeitgeber daran hindern, seine Schränke zu öffnen? Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers? Im Falle des zur Aufbewahrung privater Dinge (Kleidung) zur Verfügung gestellten Spindes ist das klar, aber bei einem Schreibtisch der zur Aufbewahrung vonArbeitsmitteln zur Verfügung gestellt wurde? Da wird man zumindest die schützenswerten Interessen des Arbeitnehmers denen des Arbeitgebers gegenüber stellen müssen. Wenn z.B. nicht einmal bekannt ist ob und ggf. welche privaten Gegenstände der AN (erlaubt oder unerlaubt) in seinem Schreibtisch lagert, dürfte das Interesse des Arbeitgebers im geschilderten Fall definitiv überwiegen. Was der Arbeitgeber allerdings z.B. nicht tun darf ist, falls er dort eine Handtasche vorfindet, diese nach dem Fahrzeugeschlüssel durchsuchen.
Sogar im Falle des Spindes kann es Fälle geben bei denen die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers die des Arbeitnehmers übersteigen und er diesen öffnen darf.
@Erwin: "Ist doc ganz einfach, einfach fragen."
Wenn der AN überhaupt erreichbar ist.
"Es sei er liegt im Koma, aber dann gibt es ggf. jemanden der in seinem Namen reden und auch Zustimmungen geben darf."
Du meinst ernsthaft, der Arbeitgeber müsse hier recherchieren ob der AN eine Patientenverfügung erlassen hat?
Selten so einen Schwachsinn gelesen!
24.04.2010 um 21:01 Uhr
@Dasmaßistvoll hat Recht
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