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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schreibtisch ausräumen bei schwerkrankem Kollegen - was ist rechtlich zu beachten?

D
dieGrille
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kollege von uns ist schwer erkrankt und wird nicht wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Sein Schreibtisch ist noch in dem Zustand, wie er ihn vor einigen Monaten verlassen hat. Was müssen wir beachten, wenn jetzt sein Schreibtisch freigeräumt werden soll? Der Kollege selbst kann nicht dabei sein.

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Community-Antworten (1)

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gironimo

13.09.2011 um 17:45 Uhr

Ich würde auf jedem Fall zunächst mit dem kranken Kollegen Kontakt aufnehmen (ggf mit dessen Angehörigen) und ihn auf die Aufräumaktion hinweisen. Vielleicht hat er persönliche Dinge im Schreibtisch, die ein Vertrauter an sich nehmen kann.

Auf jedem Fall sollte der BR bei der Aufräumaktion anwesend sein

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