Erstellt am 18.09.2014 um 15:42 Uhr von moreno
Wenn Ihr der Urlaubssperre zugestimmt habt dann meiner Meinung nach nix ...gleiches Recht für Alle!
Wenn diese aber ohne Beteiligung des Betriebsrat einfach vom AG ins bestimmt wurde dann habt Ihr jetzt gut zu tun :-)
Erstellt am 18.09.2014 um 18:27 Uhr von Rheinpfeife
@Christax
Kostet zwar, aber egal.
Allen BRM, falls verbockt, eine Essigtorte ins Gesicht pflastern.
Dann eine Beschwerde nach § 85 an den BR mit der Aufforderung, sofort mit Verhandlungen über Härtefälle zu beginnen.
Sollten div. Härtefälle bei der Festlegung, egal ob einseitig durch AG oder mit Beteiligung des BR, nicht berücksichtigt worden sein, greift die Urlaubssperre sowieso nicht.
Gerade in der Weihnachtszeit ist es kaum möglich, irgendwelche Pflegekräfte zu bekommen. Wenn doch, dann meistens zu erhöhten Preisen. Deswegen dürfte ein solches Argument, was bestimmt kommen würde, nicht greifen.
Wenn das nicht fruchtet; ein paar frisch belegte Brötchen einpacken. Den Weg zum Arbeitsgericht ins Navi eingeben und dem dortigen Rechtshelfer die Brötchen überreichen und den Fall schildern. Ergebnis kommt bestimmt und kostet auch nichts.
Erstellt am 19.09.2014 um 13:40 Uhr von fantil
Der AN hat gegenüber seiner Kinder eine Fürsorgepflicht!
Da hilft der §616 BGB ganz bestimmt weiter!!!
Gruß
Fantil
Erstellt am 19.09.2014 um 14:41 Uhr von rotfuchs
Kollision Arbeitspflicht - Kinderbetreuung
ArG Bochum Urteil vom 22.12. 2010 - 5 Ca 27700/10