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Urlaub trotz Urlaubsssperre

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Christax
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns gib es eine Urlaubssperre ( zwischen den Jahren ) aber eine frisch Geschiedene Mitarbeiterin mit einem 5Jahre alten Kind möchte Urlaub von 22.12.2014 bis 02.01.2015 haben da die Betreuung in der Zeit für das Kind nicht gesichert ist ( der Kindergarten hat zu ) der Urlaub wurde abgelehnt. Was können wir tun um zu helfen ?

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Community-Antworten (4)

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Moreno

18.09.2014 um 17:42 Uhr

Wenn Ihr der Urlaubssperre zugestimmt habt dann meiner Meinung nach nix ...gleiches Recht für Alle! Wenn diese aber ohne Beteiligung des Betriebsrat einfach vom AG ins bestimmt wurde dann habt Ihr jetzt gut zu tun :-)

R
Rheinpfeife

18.09.2014 um 20:27 Uhr

@Christax

Kostet zwar, aber egal. Allen BRM, falls verbockt, eine Essigtorte ins Gesicht pflastern.

Dann eine Beschwerde nach § 85 an den BR mit der Aufforderung, sofort mit Verhandlungen über Härtefälle zu beginnen.

Sollten div. Härtefälle bei der Festlegung, egal ob einseitig durch AG oder mit Beteiligung des BR, nicht berücksichtigt worden sein, greift die Urlaubssperre sowieso nicht.

Gerade in der Weihnachtszeit ist es kaum möglich, irgendwelche Pflegekräfte zu bekommen. Wenn doch, dann meistens zu erhöhten Preisen. Deswegen dürfte ein solches Argument, was bestimmt kommen würde, nicht greifen.

Wenn das nicht fruchtet; ein paar frisch belegte Brötchen einpacken. Den Weg zum Arbeitsgericht ins Navi eingeben und dem dortigen Rechtshelfer die Brötchen überreichen und den Fall schildern. Ergebnis kommt bestimmt und kostet auch nichts.

F
fantil

19.09.2014 um 15:40 Uhr

Der AN hat gegenüber seiner Kinder eine Fürsorgepflicht! Da hilft der §616 BGB ganz bestimmt weiter!!!

Gruß Fantil

R
rotfuchs

19.09.2014 um 16:41 Uhr

Kollision Arbeitspflicht - Kinderbetreuung ArG Bochum Urteil vom 22.12. 2010 - 5 Ca 27700/10

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