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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahllose Benennung von weisungsbefugten Verantwortlichen

A
AndreaVIE
Jan 2018 bearbeitet

Die Kollegen aus dem Kanalbetrieb sollen eine Anweisung unterschreiben in der die Benennung von weisungsbefugten Verantwortlichen geregelt wird. Hier sollen Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen, die als erste an der Einsatzstelle sind, diese Funktion erfüllen. Wir vom BR sind der Meinung, dass hierdurch diese Fahrer die Funktion von Vorarbeitern erlangen. Diese "Beförderung" sollte sich dann auch in der Entlohnung wiederspiegeln. Gibt es hierzu etwas "Schriftliches" z. B. Rechtssprechungen, die die Unsinnigkeit dieser Anweisung dokumentieren?

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Community-Antworten (3)

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Rheinpfeife

18.09.2014 um 20:47 Uhr

Sowas Dämliches dürften noch nicht allzu viele Richter auf dem Tisch gehabt haben.

Ich frage mich allerdings, warum ihr hier gleich nach Urteilen über Unsinniges sucht. Es liegt doch an euch, ihm diesen Unsinn auszureden.

Laufend wechselnde Vorarbeiter. Da kommt ihr aus den Sitzungen ja gar nicht mehr raus. Änderungskündigungen am laufenden Kilometer. Könnte ja fast was fürs Fernsehen sein. Natürlich müsst ihr dann auch jedes mal erneut die hier geforderte Qualifikation prüfen.

Aber Quatsch beiseite. Da es hier auch um die Ordnung im Betrieb geht, § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, habt ihr hier ein MBR und könnt den Blödsinn auch verhindern. Wenn ihm das dann nicht passt, kann er ja zur Einigungsstelle. Dann gibt es zumindest schon „EINEN“ Richter, - ich unterstelle jetzt einfach einmal, dass den Vorsitz ein Richter macht -, der sich mit so einem Blödsinn beschäftigen darf.

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gironimo

18.09.2014 um 21:18 Uhr

Ich denke eher, dass dies durchaus möglich ist. Ob hier eine "Versetzung" vorliegt müsste genau geprüft werden; ich neige eher zu nein.

Ob die Zusatzaufgabe allerdings honoriert werden muss, wäre eine andere Frage. Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Wenn ja, könntest Du genaueres bei den Entgeltbestimmungen finden oder rufst einmal die Gewerkschaft an.

Ansonsten kommt es auch auf die Arbeitsverträge an.

R
Rheinpfeife

18.09.2014 um 21:37 Uhr

Also giro, Du willst doch jetzt nicht ernsthaft die GW mit so einer Frage quälen? Hast Du etwas gegen GW?

„Hier sollen Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen, die als Erste an der Einsatzstelle sind, diese Funktion erfüllen. „ Das wäre doch etwas für Snooker! Auf der BAB ist er ja schon Vorarbeiter. Zumindest bestimmt er manchmal, wohin die PKW´s verschwinden müssen.

mmmh, wie soll das dann laufen, wenn zwei oder drei dort gleichzeitig auftauchen? Sollen sie das dann Ausfahren oder geht es dann nach Pferdestärken?

Naja, Gewicht oder Körperkraft könnte auch noch ein Argument sein. Nur Blöde, wenn der Dümmste immer der Erste ist.

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